Viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckereien haben in der Vergangenheit eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Die Versicherungen zielen darauf ab, dass der Verdienstausfall ersetzt wird, wenn Mitarbeiter ansteckende Krankheiten haben oder das Gesundheitsamt wegen Verdachtsrisiken wie Salmonellen oder Legionellen den Betrieb schließt. Für die Dauer der Schließung ist dann ein vereinbarter Ausfallbetrag fällig. Die meisten Versicherer wollen nun nicht zahlen, weil die Corona-Pandemie nicht das Versicherungsrisiko abdecke. Möglicherweise ist das zu kurz gedacht. Denn durch die angeordneten Betriebsschließungen auf Zeit sollte die Bevölkerung insgesamt geschützt werden aber auch der einzelne, um die Pandemie einzudämmen mit dem gewünschten Begleiteffekt, dass gar keine Quarantäneschließung erforderlich wird.

Da im Versicherungsvertrag regelmäßig Höchstbeträge vereinbart sind, ist das 'Risko' für den Versicherer von Anfang an berechenbar gewesen. Und, was wohl wesentlich sein dürfte: Wer schon eine solche Versicherung abgeschlossen hat, der wollte ein "Rundum-Paket". Wenn es keines ist, hätte die Versicherung hierauf im Vorfeld hinweisen müssen und ist daher für die Interpretationslücke selbst verantwortlich.

Wir raten grundsätzlich an, die Versicherungen im Zweifel lediglich in Anspruch zu nehmen. Letztlich bringt erst eine obergerichtliche Rechtsprechung Sicherheit. Aber wer nicht wagt, hat schon verloren.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rafael Fischer, Marita Rohde und Oliver Hirt, Telefon 07531 / 59 56 0 oder online Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an

 

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