Keine Eigenbedarfskündigung bei Selbstmordgefahr des Mieters
Ist im Fall einer Räumungspflicht des Mieters eine Selbstmordgefahr positiv festgestellt worden, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen.
Diese für den Mieter günstige Entscheidung traf das Amtsgericht München im Fall eines älteren Mannes, der seit 1975 eine 3-Zimmer-Wohnung in München bewohnte. Die Vermieterin kündigte wegen Eigenbedarfs. Der Mieter legte hiergegen Widerspruch ein und begründete das mit Hüft- und Kniegelenkserkrankungen sowie seiner langjährigen Verwurzelung im Wohnumfeld. Er habe seit der Kündigung fünf Kilo abgenommen und auf 26 Bewerbungen nur Absagen erhalten.
Bei falscher Selbstauskunft des Mieters darf der Vermieter fristlos kündigen
Täuscht der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags mit einer falschen Selbstauskunft eine bessere Bonität vor, rechtfertigt dies die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Das musste sich ein Ehepaar vor dem Amtsgericht München sagen lassen. Die Eheleute hatten ein Einfamilienhaus in Grünwald bei München zu einem monatlichen Mietzins von 3.730 EUR angemietet. Im Rahmen der Selbstauskunft gab der Mann an, als Selbstständiger ein Jahreseinkommen von mehr als 120.000 EUR zu haben. Seine Ehefrau gab ein Jahreseinkommen als Angestellte von mehr als 22.000 EUR an. Sie erklärten außerdem, dass in den letzten fünf Jahren gegen sie keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben.
Corona-Pandemie: Bei Quarantäneanordnung keine Zwangsräumung der Wohnung
Kurz vor dem Termin zur Zwangsräumung übermittelte der Mieter dem Gerichtsvollzieher ein Schreiben des zuständigen Gesundheitsamts, in dem er aufgrund COVID-19 unter Quarantäne gestellt wurde. Darf der Gerichtsvollzieher in einem solchen Fall die Räumung dennoch durchführen?
Antwort: Nein!
Je länger der Lockdown dauert, desto eher können Mieter wegen Betriebsschließungen mindern
Das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 05.10.2020 für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis 20.04.2020 im Einzelhandel keine Mietminderung zugesprochen. Das Gericht war der Auffassung, dass eine Mietminderung solange nicht berechtigt ist, solange die Pandemie nicht zugleich die Existenz des Mieters bedroht.
Das ist aber zwischenzeitlich immer öfters der Fall. Je länger die Pandemie dauert, um so eher werden die Umstände zur Frage der Geschäftsgrundlage. Zu berücksichtigen wird auch sein, ob für Änderungen der Hygieneregeln und sonstige Vorschriften die übliche Quadratmeternutzung es dem Mieter nicht unmöglich machen und dann die Geschäftsgrundlage schon deswegen eingeschränkt/reduziert ist oder überhaupt wegfällt.
Basiswissen: Eigenbedarfskündigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage beantwortet, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen. In dem betreffenden Verfahren hatte der Vermieter eines Einfamilienhauses das Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt, das Haus werde für seinen Enkel und dessen Familie benötigt.