BGH-Richter 'schwächelt' bei Audi
In einer aktuellen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wegen eines bei Audi eingebauten Skandalmotors EA189 tut sich der BGH möglicherweise schwer neben VW auch die VW-Tochter zu verurteilen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verlangt Anhaltspunkte dafür, dass die unzulässige Abgastechnik der Tochtergesellschaft Audi bei Bruttoübernahme bekannt gewesen sei. Dies sei offensichtlich noch nicht ausreichend dargetan, sodass das laufende Verfahren wohl an Vorinstanz zurückgegen wird. Sollte der BGH wirklich Audi schonen wollen, wäre das ein übles Fehlurteil.
Nach diesseitiger Rechtsauffassung muss sich Audi die Betrugshandlungen der Konzernmutter VW voll anrechnen lassen, ob Audi davon etwas gewusst hat oder nicht. Immerhin besteht Konzernhaftung und Audi hat den Motor übernommen mit allen Vor- und Nachteilen. Audi kann sich ja bei Volkswagen schadlos halten.
Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen über Geschäftsräume
Nach deutschem Recht bedarf ein Mietvertrag über Geschäftsräume der für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geschlossen wird, der Schriftform. Dies wird nicht selten zum Problem, wenn eine Partei später mündliche Nebenabreden behauptet.
Der "Durchschnittsblitzer" Section Control bald in ganz Deutschland
Laut der Niedersächsischen Landesregierung bewährt sich an der B6 bei Laatzen eine Streckenradaranlage.
Der Vorteil gegenüber einem einfachen Blitzer liegt auf der Hand: Kurz vor dem Blitzer treten die Autofahrer einmal kräftig auf die Bremse und danach beschleunigen sie wieder und umgehen so eine Strafe, obwohl ihnen diese wohl zugestanden hätte. Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover soll solche Autofahrer überlisten. Die Anlage misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem zwei Kilometer langen Abschnitt. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos - unabhängig von ihrem Tempo - erfasst und für kurze Zeit anonymisiert gespeichert.
Kündigung wegen sexueller Belästigung
Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter kündigen, wenn sie beispielsweise die Oberweiten von Kolleginnen vergleichen?
Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln zu beschäftigen (LAG Köln, Urteil vom 27.08.2020, Az. 8 Sa 135/20). Zum Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer, der seit 29 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist, erschien zu einem Interview zur Mitarbeiterqualifizierung, das durch zwei Personalreferentinnen durchgeführt wurde. Zu Beginn jenes Gespräches drehte er beim Handschlag zur Begrüßung die Hände der beiden Frauen nach oben, sodass der Handrücken zu sehen war und starrte diese an und sagte daraufhin, dass er am Verhältnis vom Ring- zum Mittelfinger die hormonelle Präferenz erkennen könne. Daraufhin soll der Mitarbeiter weiterhin geäußert haben, dass die Brüste der einen Personalreferentin größer seien, als diejenigen der anderen. Außerdem führte er an, dass Frauen dazu neigten, den Rücken zu bücken, um die Brüste zu verstecken. Die Frauen gaben weiterhin an, dass der Arbeitnehmer wiederholt aufstand und sich in ihre Richtung bewegte und sich nur nach mehrmaligem Auffordern hinsetzte.
Vergleichsmiete: Mietspiegel oder Sachverständigengutachten?
Das Gericht darf beim Einholen eines beantragten Sachverständigengutachtens zur Erhöhung der ortsübliche Vergleichsmiete absehen, wenn sich die verlangte Miete innerhalb einer unstreitigen oder in dem einschlägigen Mietspiegel eines (einfachen) Mietspiegels ausgewiesenen Spanne bewegt und für die Bestimmung der Einzelvergleichsmiete im Wege der Schätzung eine geeignete Schätzungsgrundlage vorhanden ist. So möchte der Bundesgerichtshof bewusst Kosten und Zeit sparen.