Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will, wurde der Fehler meist schon bei Abschluss gemacht
Dann ist es regelmäßig zu spät. Jeder vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Durch Corona wird sich der Prozentsatz Wahrscheinlich noch erhöhen. Bei 44 Prozent sind psychische Störungen der Auslöser, gefolgt von gutartigen oder bösartigen Tumoren (16%) oder Rücken (13%). Im Versicherungsfall kommt es darauf an, welche Vorerkrankungen bei Vertragsschluss angegeben worden sind. Sie diese unrichtig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, selbst wenn die Daten versehentlich unvollständig abgegeben wurden. Aus der Nachbetrachtung kann jeder Arztbesuch wichtig gewesen sein, egal wie man es damals selbst empfunden hat.
Diskothekenbetreiber könnten in Corona-Zeiten "unnötig" Gaststättenerlaubnis verlieren
Der Gaststättenverband und einige Juristen sind einmal mehr vorsorgliche "Bedenkenträger". Denn gemäß § 8 GastG (Gaststättengesetz) erlischt die Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit mehr als einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat, weil dann nicht mehr zuverlässig vom Fortbestehen der persönlichen und sachlichen Erlaubnisvoraussetzungen ausgegangen werden kann. Dabei spielt es grds. keine Rolle, ob die Gründe für die Nichtausübung im Verantwortungsbereich des Gastwirts liegen. Auch Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Eingriffe sind davon erfasst.
Die Fristen können allerdings verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Corona-Maßnahmen sind ein solch „wichtiger Grund“.
Am 16.03.2021 jährt sich in Deutschland grds. die behördlich angeordnete Schließung für Diskotheken und Clubs. Die Betriebe, die seit einem Jahr komplett geschlossen haben, sollten vorsorglich vor Fristablauf einen Verlängerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Bauüberwachung: Architekt haftet bei Abdichtungsmängel
Kommt ein Architekt, der mit der Bauaufsicht beauftragt wurde, Überwachungspflichten nicht hinreichend nach, gilt: Er kann für Feuchtigkeitsschäden haften, die durch unsachgemäßes Verschweißen von Bitumenbahnen entstanden sind. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.
Auch das Audi-Modell Q5 2.0 TFSI ist ein Betrugsmodell
Audi droht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein erneuter Rückruf. Das KBA hat den Verdacht auf eine Verwendung einer „Lenkwinkelerkennung“ geäußert. Wir denken, dass dies nicht nur beim Modell Q5 der Fall ist, sondern so gut wie bei allen Diesel-Fahrzeugen neueren Datums des VW-Konzerns, nämlich VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Audi hat sogleich in einer Presseerklärung gegenüber der Zeitschrift WirtschaftsWoche dementiert, dass es beim Q5 keine „unzulässige Lenkwinkelerkennung“ gäbe. Die Formulierung verwundert: Gibt es zulässige Lenkwinkelerkennungen?
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt, wegen des gleichen Betrugsverdachts, auch bei den Audi-Modellen A7 und A8, sowie bei Volkswagen bzgl. Touareg und Phaeton.
Wir empfehlen allen möglicherweise betroffenen Diesel-Besitzern eine Rückabwicklung zu verlangen. Wie man so etwas richtig einfädelt, dafür stehen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer zur Verfügung, Erstkontakt: 07531/59 56-10 oder per E-Mail über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verhindert Daimler selbst eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Daimler-Diesel?
Schon komisch. Dem BGH liegen innerhalb kürzester Zeit inzwischen 3 Verfahren zur Entscheidung vor, bei denen es um Dieselfahrzeuge von Daimler geht, die mit dem umstrittenen Thermofenster ausgestattet sind. Daimler behauptet, dass zum Schutz der Motoren der reduzierter Stickoxidausstoß in bestimmten Zeitfenstern abgeschaltet werden müsse. In allen 3 Verfahren hat der Fahrzeugkäufer kurz vor Verhandlungstermin die Revision jeweils zurückgenommen, wie zuletzt im Verfahren VI ZR 813/20.
Daimler behauptet, dass es in keinem der 3 Fälle zu Geldzahlung oder einem Vergleich gekommen sei oder Daimler sonst wie auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. Man hätte sich eigentlich auf eine Entscheidung durch den BHG gefreut. Also wir glauben das nicht so ganz.