Das Urteil des EuGH geht inhaltlich über den Dieselskandal hinaus
Die Botschaft lautet: „Die Gesetze in Europa sind zum Schutz der europäischen Bürger da“.
Waterloo für die Autoindustrie, Dieselskandal 2.0 nennt Felix Zimmermann das Urteil. Er ist Jurist und Chef bei Legal Tribune Online und bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als „Revolution in der Dieselskandal-Rechtsprechung. Und er stellt fest: Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers, damit diese Schadensersatz bei Fahrlässigkeit geltend machen können.
In der Sache ging es um ein Vorlageverfahren des hiesigen Landgerichts Ravensburg wegen der Bewertung einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung. Bemerkenswert macht das Urteil nicht das Ergebnis als solches, sondern der Weg dahin. Der Europäische Gerichtshof sagt, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern eben auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrtzeuges schützt. Nachvollziehbar. Denn Gesetze sind für Menschen da. Es ist aber eine Eigenart in der deutschen Rechtsprechung, dass es bei der Auslegung von Gesetzen immer wieder darauf ankommt, ob eine Norm eine allgemeine Ordnungsnorm ist oder einen individuellen Schutzcharakter hat. Bei vielen Ordnungsvorschriften, wie beispielsweise die Typenzulassung von PKWs, wird genau das abgelehnt.
EuGH-Urteil: Schadenersatz bei Thermofenstern – Was bedeutet das jetzt?
Fahrzeughersteller sind in der Haftung, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Dazu gehört auch die Verwendung eines sog. „Thermofensters“.
Bislang konnten Kunden nur dann erfolgreich auf Schadensersatz klagen, wenn der Autobauer bewusst und gewollt die Käufer auf sittenwidrige Weise getäuscht hat, so beispielsweise bei dem Skandalmotor EA189. Nach dem EuGH genügt jetzt auch fahrlässiges Handeln.
Aber was heißt das für die Autokäufer?
[1] Es muss nachweisbar eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut werden. Dazu gehören auch Thermofenster. Das kann ggf. durch einen Sachverständigen im Einzelfall nachgewiesen werden, wenn nicht der Hinweis auf die Typenbezeichnung ausreicht.
[2] Die Klage muss rechtzeitig erhoben werden oder erhoben worden sein, weil grundsätzlich Verjährung droht.
Der Internationale Haftbefehl gegen Vladimir Putin wirft bereits seinen Schatten voraus
123 Länder haben sich den Rechtsregeln des Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag unterworfen. Dazu gehört auch Südafrika. Exakt dorthin möchte Putin gerne reisen undzwar im August diesen Jahres. Er will am BRICS-Gipfel in Südafrika teilnehmen. Dies war schon in der Vergangenheit ein Treffen der Staatchefs der führenden Schwellenländer Brasilian, Russland, Indien, China und Südafrika.
Wenn Putin dorthin reist, droht ihm die Festnahme. Der Sprecher des südafrikanischen Präsidenten hat sich gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters auch geäußert, dass sich Südafrika ihrer „Verpflichtungen“ bewusst sei.
Internationaler Haftbefehjl: Lwowa-Belowa verschätzt ihre Situation
Vergangene Woche ist nicht nur gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassen worden, sondern auch gegen Marija Lwowa-Belowa, die in Russland von Putins Gnaden offiziell den Titel „Kommissarin für Kinderrechte“ trägt. In einem medienwirksamen Interview mit Putin vor wenigen Wochen räumte Sie sogar ein, dass sie selbst ein Kind aus Mariupol adoptiert habe. Lwowa-Belowa ist allerdings bekannt, dass die Verschleppung von Zivilpersonen nach internationalem Recht verboten ist, erst recht die Verschleppung von Kindern (auch noch ohne Eltern). Lwowa-Belowa scheint das egal zu sein, sie reagiert öffentlich auf den Haftbefehl eher arrogant abwertend. Wenn sich mal da die Kommissarin nicht täuscht. Wladimir Putin wird künftig sicherlich jede Auslandsberührung mit der internationalen Staatengemeinschaft meiden. So, wie er bei seinem Frontbesuch aussah, verzichtete er auch auf notwendige Operationen oder medizinische Behandlungen im Ausland.
Jetzt doch: Internationaler Haftbefehl gegen Wladimir Putin
Schon zu Beginn des Ukraine-Krieges haben wir auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof jetzt einen Haftbefehl erlässt, scheinen die Beweismittel für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Putin persönlich ausreichend zusammengetragen sein. Nach dem Haftbefehl geht es konkret um die rechtswidrige Deportation von Kindern aus den besetzten Gebieten nach Russland. Der Haftbefehl erging auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte von Putin, eine Maria Alexejewna Lwowa-Belowa. Letztere hat nach anderen Fernsehberichten selbst ein Kind adoptiert.