Recht auf faires Verfahren gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten
In OWi-Verfahren darf das Recht auf ein faires Verfahren nicht verkürzt werden. In der entschiedenen Sache ging es um die Wartung- und Instantsetzungsnachweise für das verwendete Blitzgerät „PoliScanSpeed“, das einem Autofahrer eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu viel anlastet(e). Der Betroffene forderte Einsicht in die Unterlagen zu den Wartungs-, Instantsetzungs- und Eichnachweisen für das verwendete Gerät. Das Regierungspräsidium Karlsruhe gewährte zwar Akteneinsicht, nicht aber Einsicht bzw. Zugang zu den nicht in der Akte befindlichen Unterlagen, weil diese ohnehin nur von einem Sachverständigen ausgelesen werden könnten. Man sei bereit einem Sachverständigen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch dem Betroffenen.
Was, wenn der Erblasser dement war?
Wenn ein Erblasser zum Zeitpunkt einer notariellen Beurkundung demenzkrank ist, kann die Erklärung im Nachhinein für nichtig erklärt werden. Notare können nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob eine Person wirklich geschäftsfähig ist. Dazu haben sie zum Einen nicht immer Veranlassung, zum Anderen fehlt dem Notar quasi das Medizinstudium, also das medizinische Fachwissen. Eine notarielle Erklärung kann durchaus im Nachhinein durch ein ärztliches Gutachten wegen angenommener Demenz als nichtig betrachtet werden.
Schneller als die „Zentrale Zahlstelle Berlin“: Fehlüberweisung zurückgeholt
Am 28.03.2023 haben wir über eine Betrüger-Truppe berichtet, die als „Zentrale Zahlstelle“ für die Amtsgerichte/Registergerichte Rechnungen an Gesellschaftsgründer verschickt und eine Zahlung von € 716,00 als angebliche Notar- und Veröffentlichungskosten behauptet. Das Schreiben sieht amtlich aus, ist auf gleichem Papier ausgedruckt und erweckt mit gleicher Schrift einen echten Eindruck. Dennoch ist es ein Täuschungspapier.
Unserem Mandanten ist es gelungen, die versehentliche Überweisung durch sofortige Intervention bei der Empfängerbank wieder zurückzuholen. Hier konnten die Betrüger ausgetrickst werden. Man muss aber schnell sein!
Dies hindert uns nicht daran, die erhobene Strafanzeige gegen die bislang unbekannten Ganoven weiter aufrechtzuerhalten.
Achtung bei „Zentrale Zahlstelle Berlin“ wegen angeblicher Handelsregisterkosten
Es sieht aus wie ein Schreiben des Amtsgericht Berlin oder Freiburg. So recht ist das nicht klar. Verwendet wird über dem Begriff „Amtsgericht“ ein Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Grunde genommen alles „Kraut und Rüben“. Aber es reicht, um Gesellschaftsgründer hinters Licht zu führen und € 716,00 abzuzocken.
Wer vor kurzem eine GmbH gegründet hat, erhält möglicherweise von Betrügern ein Täuschungsformular mit der Aufforderung binnen drei Werktagen € 716,00 an die Volksbank-Raiffeisenbank Nordoberpfalz in Weiden zu bezahlen. Als Empfänger ist ein Herr Christian Thoma angegeben, ob es ihn gibt oder nicht. Auf jeden Fall werden Überweisungen an die IBAN: DE72 7539 0000 0005 7308 64 zunächst einmal ausgeführt. Wir haben für unsere Mandantschaft Strafanzeige erstattet und die Bank gebeten, die Auszahlung zu bremsen und das Geld sicherzustellen. Ob das noch drei Tage später gelingt, ist fraglich. Wichtig ist, dass solch dreisten Betrügern entschlossen begegnet wird.
Justizversagen beim Bezirksgericht Arbon: Nur acht Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Quälbauer von Hefenhofen
Wir haben zu Prozessbeginn berichtet, dass der Quälbauer seit Jahren in Verdacht steht, seine Tiere zu quälen und zu misshandeln. Was aus Sicht von Tierschützern begann, enttäuschte am Ende auf ganzer Linie. Selbst der vorsitzende Richter Ralph Zanoni räumte bei seiner „Ministrafe“ einleitend aus: „Das Undenkbare ist eingetreten“.
Viele Vorwürfe wurden mangels Beweise fallen gelassen. Jedenfalls kommt der Täter mit einer Bewährungsstrafe davon (in der Schweiz heißt das bedingt). Und das im Mutterland von Heidi und glücklichen Kühen. Genau dort wo sie zu Hause sind, kehrt Richter Ralph Zanoni mögliche Straftaten einfach unter die Grasnarbe. In seiner Urteilsbegründung schlug der Vorsitzende Richter Zanoni auf die Polizei, das Veterinäramt und andere Beteiligte ein. Die Logik der NZZ war: Nach der Polizei, dem Veterinäramt und dem Regierungsrat ist die Staatsanwaltschaft die nächste Behörde, die sich blamiert. Ulrich K., der die Beamten immer wieder als „Krawattenträger“ und „Schlappschwänze“ verhöhnt hat, wird sich bestätigt sehen…
Richter Zanoni macht für den Prozessausgang im Wesentlichen die fehlende Beweislage verantwortlich. Der setzt dem Ganzen aber noch eins drauf. Neben der acht Monate auf Bewährung erhält der Bauer eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á CHF 10,00 und bekommt vom Staat eine Genugtuung in Höhe von CHF 6.000,00, weil im Vorfeld negativ über ihn berichtet und vorverurteilt wurde.