Jede zweite Krankmeldung ist fake!!
Arbeitnehmer machen in Deutschland immer öfter krank, obwohl sie arbeiten könnten und das in fast jedem zweiten Fall. Eine Umfrage der Provona Betriebskrankenkassen (BKK) hat zu Tage gefördert, dass 95 % der Beschäftigten in Deutschland sich eine Krankmeldung ausstellen lassen, obwohl sie arbeitsfähig wären (sogenannte „Bettkanten-Entscheidung“). Besonders häufig in Verdacht ist die Generation Z, auffällig ist nach wie vor der hohe Krankenstand an Montagen und Freitagen. Für viele Betriebe geht das so nicht weiter. Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden wird gerade der Arbeitgeber enorm geschädigt. Da sich die individuelle Faulheit wahrscheinlich weiterverbreitet, muss es hier gesetzliche Änderungen und Sanktionen geben.
Wir empfehlen Arbeitgebern im Arbeitsvertrag vorzumerken, dass sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf Wunsch des Arbeitgebers auch an den Vertrauensarzt eines Unternehmens oder einen Amtsarzt wenden müssen, der den Arbeitnehmern extra bestätigen muss, dass sie für die konkrete Arbeit krankheitsbedingt nicht einsatzfähig sind. Die Rechte der Arbeitnehmer werden gewahrt, weil keine Internas offenbart werden, lediglich das Ergebnis wird einem kritischen Auge unterzogen.
Allein schon die Vertragsklausel führt in vielen Fällen dazu, dass es sich ein Arbeitnehmer nicht so leicht macht, wie wenn er nicht unter Beobachtung steht.
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 1
1. Der Sinn und Zweck des gemeinschaftlichen Testamentes besteht darin, dass Ehegatten die vermögensrechtlichen Verhältnisse nach dem Tod des ersten Gatten vereinfacht regeln können. Dass sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist nicht erforderlich, so dass jeder Gatte zwar den Nutzen aus der vereinfachten Form ziehen, aber absolut selbstständig für sich verfügen kann.
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 2
3. Wechselbezügliche Verfügungen sind solche, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung eines Gatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde; hierfür spricht eine Vermutung (§ 2270 Abs. 2 BGB), wenn sich die Gatten ge-genseitig bedenken und für den Fall des Überlebens des Be-dachten eine Verfügung zu Gunsten der Kinder gemacht wird.
Sind Vorladungen der Polizei bindend?
Nein. Wer als Zeuge oder Verdächtiger von der Polizei vorgeladen wird, muss der Ladung keine Folge leisten. Er muss auch nicht antworten. Bindend sind dagegen Vorladungen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Selbst wenn man in der Sache die Aussage verweigern will oder darf, muss man trotzdem erscheinen.
Aber auch bei polizeilichen Vorladungen ist es sinnvoll, angemessen zu reagieren. Ist man Beschuldigter, sollte man keinesfalls Angaben machen ohne Kenntnis des Akteninhaltes. Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, ist es sinnvoll, mit der Ladung ein Rechtsanwalt aufzusuchen, der zunächst Akteneinsicht beantragt. Ist man als Zeuge geladen, darf man - wenn man eine Aussage machen will oder muss - ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand mitnehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sich mit der Aussage selbst oder Dritte belasten könnte. Oftmals kann der Rechtsanwalt schon in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter oder Richter abklären, ob überhaupt eine brenzlige Situation entstehen könnte.
Einziehung im Strafverfahren – was bedeutet das?
„Verbrechen darf sich niemals lohnen“ dies ist einer der Grundsätze auf dem unser Vertrauen in den Rechtsstaat beruht und gleichzeitig die Idee, welche sich hinter der Einziehung verbirgt. Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile aus Straftaten sollen abgeschöpft und so bereits ein Tatanreiz verhindert werden.
Was wird eingezogen?