Vizepräsident des BVerfG a.D. bestätigt unsere Rechtsauffassung: Gebäude-Energie-Gesetz-Entwurf geht so nicht
Am 11. April hatten wir auf dieser Plattform berichtet, dass unserer Auffassung nach das Verbot von Öl- und Gasheizungen in der bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig wäre. Dieser Rechtsauffassung springt der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Ferdinand Kirchhof, nun bei. Die bisherige Novelle in Gesetzesform wäre für den Fachmann ein „gesetzgeberischer Unfall“. Auch er sieht Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und stellt die Frage, ob solche einschneidenden Maßnahmen nicht unverhältnismäßig im Hinblick auf das Eigentum sind.
Das gilt umso mehr, als eine parlamentarische Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergeben hat, dass die geplante Installation von 6 Millionen Wärmepumpen bis 2030 lediglich 1,4 % CO2-Emissionen im Vergleich zu heute einspart. Offensichtlich wollen die Grünen schnell einen klimaschonenden Effekt vorweisen. Offensichtlich wird dabei „weggedrückt“, dass das Verhältnis von Aufwand und Ertrag gar nicht stimmt.
Dieselprozess: Haftet Stadler bei einem Geständnis dann auch persönlich?
Grudsätzlich ja.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat Rupert Stadler bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung eines Betrages von € 1.1 Mio. eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Andere Verfahrensbeteiligte haben bereits Geständnisse abgelegt.
Räumt Stadler seine Schuld auch noch ein, könnten Schadensersatzansprüche künftig nicht nur gegenüber Audi, sondern auch gegen Herrn Rupert Stadler persönlich (gegebenenfalls als Gesamtschuldner) geltend gemacht werden. Das läuft dann auf eine persönliche Haftung raus.
Bei unseren Verfahren hat am Ende immer Audi alles übernommen. Es war aber erkennbar, dass die Klageerweiterung auf Rupert Stadler auf der Gegenseite einen erhöhten Erledigungswunsch zur Folge hatte.
Update: Warum hält Habeck so krampfhaft an Graichen fest?
Obwohl sein Staatssekretär alles andere als eine gute Figur macht, der Vizekanzler nur persönliche Fehler bei Graichen sieht, will er mit seinem "Sachverstand" weiter arbeiten. Warum? Gerade der Filz zeigt, warum Habeck so reagiert. Ohne das Familienunternehmer Graichen, ohne Maaß, ohne Schäfer, weiß Habeck nicht, wie er die Energiewende im Immobiliensektor durchziehen soll. Dazu verlässt er sich auf die „Think Soldaten“ des amerikanischen Millionärs und Umweltaktivist Hal Harvey. Das ist so, wie wenn man ein Auto auf den Markt bringt, ohne zu wissen, wie es unter der Haube aussieht. Deswegen ist Habeck auch der Auffassung „grüner Zweck heiligt grüne Mittel“, wie es die FAZ treffen beschreibt. Diese Einstellung wird sich nicht halten lassen. Sie ist wie Juristen sagen "nicht vertretbar".
Gedanklich ist da Habeck nicht weit von den Klimaklebern weg. Sesselkleber eben.
Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ist in der bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auch wenn es nach außen hin anders verkauft wird: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes stand nur vordergründig von der Grünen Regierung. Habeck führt nur als Vasall aus, was ihm suggeriert wurde. Hinter dem Gesetzesentwurf steht eine mächtige grüne Lobby, deren Ausleger, auf Graichen, Maaß, als auch Schäfer, Akteure in Deutschland sind, initiiert wurde die Idee aber von einem amerikanischen Millionär und Umweltaktivist. Sein Name ist Hal Harvey aus Aspen (Colorado). Er hat nach Wikipedia zahlreiche Stiftungen und Thinktanks, vornehmlich in Deutschland, die Denkfabriken Agora Energiewende und Agora Verkehrswende sowie die Stiftung Klimaneutralität. Seine Schüler waren die Personen, die bei Habeck in den Ministerien sitzen. Das Manager-Magazin bezeichnet Harvey als Finanzier des deutschen Energiewende-Masterplans. Nach einem aktuellen Bericht im Focus scheint Harvey beseelt von der Überlegung, dass die Konflikte der Vereinigten Staaten immer in Öl verwickelt gewesen seien. Dadurch sei er darauf gekommen, dass der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen der Schlüssel zu vielen anderen Erkenntnissen sei.
Aber warum setzt Hal Harvey seine Ideen gerade in Deutschland um? Weil er es dort kann. Er hat dort derzeit eine politische Lobby, die sein Konzept 1:1 umsetzen möchte, um politische Erfolge zu erzielen. Im Moment macht das allerdings den Anschein, dass die Bevölkerung gar nicht richtig mitzieht und auch das Gesetzesvorhaben an äußeren Gegebenheiten scheitert.
Aber das Gesetz wird in der derzeitigen Umsetzungsidee auch rechtlich scheitern, weil man einfach eine Idee durchdrücken will, ohne dass der wirtschaftliche Nutzen in Art und Umfang konkret nachzuweisen ist. Da wird es problematisch. Das Gesetz enthält Verbote. Der Deutsche darf sein Heim nicht mehr so gestalten, wie er möchte. Es werden nicht besondere Anreize und Vergünstigungen geschaffen, die Grünen bzw. die jetzige Regierung, outet sich als Verbotspartei. Verbote sind aber nur insoweit zulässig, als sie in einer rechtlichen Verhältnismäßigkeit stehen. Sonst schränkt das Gesetz das Eigentumsrecht zu sehr ein.
Dieselskandal: Richtungsänderung beim BGH kündigt sich an
In Rahmen des Dieselskandals kam es nun zu einerm Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich des Schadensersatzes bei Autos mit Thermofenstern. Gemeint sind solche Einrichtungen, welche bei in Deutschland völlig normalen Temperaturen (unter 12 Grad) die Abgasreinigung herunterfahren.
Bisang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung vertreten, dass die Verwendung der Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers darstellen und daher einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht angenommen.
Das EuGH-Urteil bezog sich aber mehr auf die Begründung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB begründen würde. Voraussetzung für einen Schadensersatz bei fahrlässigem Handeln ist, dass die Norm gegen die verstoßen wird, Drittschutz entfaltet.
Eine Norm ist drittschützend, wenn sie nicht nur die Interessen der Allgemeinheit, sondern auch die des Einzelnen, desjenigen, der sich auf sie beruft, berührt. Hier hat der EuGH den drittschützenden Charakter der unionsrechtlichen Vorschriften zu Abgaswerten hiermit begründet, dass jeder Autoverkäufer mit der Übereinstimmungserklärung gegenüber dem Käufer erklärt, dass der Wagen rechtskonform produziert wurde und läuft.