Das Notvertretungsrecht unter Ehegatten
Sie sind ein Paar, plötzlich -schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter-, Sie können Ihre Angelegenheiten in Gesundheitsfragen nun nicht mehr selbst regeln. In so einem Notfall darf Ihr Ehegatte grundsätzlich folgende medizinische Entscheidungen für Sie treffen: KEINE!
Hat Ihr Partner für solch einen Fall keine Vorsorgevollmacht von Ihnen bekommen, werden Sie unter Betreuung gestellt.
Ein weitverbreiteter Mythos unter Ehegatten ist, dass selbstverständlich im Notfall der Eine medizinische Entscheidungen für den Anderen treffen darf. Der Gesetzgeber hat hier Handlungsbedarf gesehen und so trat zum 01. Januar 2023 eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Dieses sieht ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge vor. Aber was gilt, wenn die Situation sich nicht mehr bessert und von Dauer ist? Die Lösung ist eine Vorsorgevollmacht, wenn das Notvertretungsrecht an seine Grenzen stößt, erst recht, wenn man nicht verheiratet ist.
Welchen Umfang hat das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten?
Am 01.01.2023 trat der neue § 1358 BGB in Kraft. Dieser regelt im Wesentlichen folgendes:
Mit Klebstoff haben die Grünen ein fundamentales Problem
Die einen sind Straßen- und Reifenkleber, Basisgrüne. Die grüne Elite dagegen klebt sich lieber an ihrem Sessel fest. Zwar wurde Graichen nach einer längeren Hängepartie endlich von seinem Sessel gelöst. Aber was ist mit dem Rest des Clans? Aus der Abteilung „Friends and Family“ gibt es noch eine ganze Reihe Sesselkleber. Da ist der Staatssekretär Michael Kellner, der mit einer Frau Verena Graichen verheiratet ist. Verena Graichen ist die Schwester des Sesselklebers Patrick Graichen. Verena Graichen war bis Mai 2022 Chefin des Berliner BUND-Landesverbandes. Zwischenzeitlich ist sie in gleicher Position für den Bundesverband tätig. Wenigstens Michael Schäfer durfte sich nicht auf den Chefsessel der Deutsche Energie-Agentur festkleben.
Schließungen wegen Corona im Großen und Ganzen OK
Zumindest was die Gastronomie-Schließungen betrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen nach dem Investgesetz gebilligt. Aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung konnte der Gesetzgeber in der jeweiligen Fassung des Infektionsschutzgesetzes mit ausreichender Grundlage agieren. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und die Schließungen von Hotel- und Gastronomiebetrieben, im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, waren zulässig.
Die Bildzeitung nennt den Vorfall „Ich köpfe dich“-Skandal. Was war passiert?
Am 1. Mai kam es in Hessen bei einem Kreispokal der C-Jugend zu einem üblen verbalen Angriff eines Kindesvaters des FC Kalbach I gegenüber dem Schiedsrichter. Der Vater drohte dem Schiedsrichter. Die Skandal-Szene wurde auch noch gefilmt.
Nun fordern die Schiedsrichter des Verbandes mit Konsequenzen, bspw. Streik.
Ein solcher Schritt sollte aber erst der letzte sein, weil das im Endeffekt sämtliche Spieler wegen eines übereifrigen Vaters bestrafen würde. Konkret muss dem Vater, mit aller Konsequenz aufgezeigt werden: Das war völlig daneben! Das ist nicht entschuldbar!! Du hast dir und deinem Sohn geschadet!!!
Das angemessene Maßnahmebündel wäre:
Gerhard Schröder droht in Polen Verhaftung
Die BILD berichtet am 12.05.2023, dass die polnische Staatsanwaltschaft gegen Altkanzler Schröder strafrechtlich ermittelt und stellt die Frage: „Beeinflusste Gas-Gerd den Angriff auf die Ukraine?“. Die nationale Staatsanwaltschaft Polens ermittelt nämlich, ob Gerhard Schröder unter Ausnutzung seiner russischen Posten versucht hat, die EU einzuschüchtern und die Ukraine militärisch nicht zu unterstützen. Es ermittelt die Abteilung für Organisierte Kriminalität und Korruption der polnischen Staatsanwaltschaft zusammen mit den ukrainischen Kollegen.
Und was hat Deutschland bislang unternommen? Nichts!