Nachtrag zu Weihnachten: Kollision mit einem Rentier
Kollidiert ein PkW mit einem Rentier, so ist dieser Schaden nicht von der Fahrzeugteilversicherung umfasst. Ein Rentier (auch Rudolph, "the Red-Nosed Reindeer") ist kein Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz.
Früher war mehr Lametta: Die Hoppenstedts haben am Ende verloren
Genauer gesagt die Erben von Loriot. Jeder, der in der Schaffensperiode von Vicco von Bülow vor dem Fernseher saß, kennt die un-sinnige Bemerkung von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta“ in dem Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Die ‚Lametta-Feststellung‘ ließ nun eine Firma auf T-Shirts drucken, was den Erben von Loriot nicht gefiel. Das Oberlandesgericht München hat nun letztinstanzlich entschieden, dass gegen den Vertrieb solcher T-Shirts kein Unterlassungsanspruch besteht, erfährt der Satz seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den besagten Sketch und die darin enthaltene Situationskomik. Blendet man dies alles aus, handelt es sich um einen „eher alltäglichen und belanglosen Satz“, so die Richter. Irgendwie war früher mehr Recht!
Die gute alte Rückschaupflicht
Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert dabei mit einem überholenden PKW, haftet er voll. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt. Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden PKW fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechts orientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links ab in ein Grundstück. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung kennt. Der überholende deutlich schnellere PKW wäre bei Wahrnehmung der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.
Fake-Bewertungen sind Betrug an uns allen
Anfangs war es noch ein Restaurant, das jemand bei Google mit 5 Sternen als „Gourmet Tempel“ gepriesen hat, obwohl der Rezensent selbst nie da war. Der Reiseanbieter Holidaycheck hat nach einer Meldung der Tourismus News unlängst in einem Verfahren gegen die Firma Fivestar-Marketing in Belize durchgesetzt, dass diese Firma nicht mehr Bewertungen von Personen über Hotels verkaufen darf, die tatsächlich gar nie dort waren. Leider kein Einzelfall. Branchenkenner gehen davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Bewertungen unecht sind, weil viele Kunden ihre Entscheidung auch von den positiven Bewertungen abhängig machen. Oftmals eine gutmütige Fehlentscheidung.
Kein Fahrerlaubnisentzug bei nur leichter Demenz
Ist das Gedächtnis und Erinnerungsvermögen schlecht, reicht dies für ein Fahrerlaubnisentzug noch nicht aus. Es kommt vielmehr auf den sonstigen kognitiven Zustand und die Reflexionsfähigkeit des Betroffenen an. Zieht ein Amtsarzt seine Erkenntnisse über eine leichte oder mittelschwere Demenz und die sonstigen Kriterien nur aus der Patientenakte, reicht dies auch nicht aus. Der Arzt muss sich ein persönliches Bild vom Betroffenen machen, denn eine theoretische Vermutung reicht nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis.