Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den zu­künf­tig vor zu lang­sam ar­bei­ten­den Ge­rich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten ge­schützt. Ein Ge­setz­ent­wurf von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sa­bi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger sieht erst­mals die Mög­lich­keit vor, in der­ar­ti­gen Fäl­len eine so­ge­nann­te "Ver­zö­ge­rungs­rüge" zu er­he­ben und ge­ge­be­nen­falls Ent­schä­di­gung zu ver­lan­gen. Die vor­ge­stell­te Neu­re­ge­lung si­chert den An­spruch auf ge­richt­li­chen Rechts­schutz in an­ge­mes­se­ner Zeit, der so­wohl vom Grund­ge­setz als auch von der eu­ro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ga­ran­tiert wird.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum dem am 8. April 2010 vorgestellten Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren:

 

" Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Nicht selten landen persönliche Fotos und Videos unerwünscht im Netz. Nicht nur der Arbeitgeber, die ganze Welt kann sich nun ein „Bild“ von einem machen. Wer das nicht will, kann auch noch nachträglich dagegen vorgehen.

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Den in Anspruch genommenen Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, die nach seiner Kenntnis den Verstoß über den betreffenden Anschluss begangen haben kann. Das bloße Gegenüber zwei Jungen im Alter von 10 und 13 Jahren ausgesprochene Verbot, an Tauschbörsen teilzunehmen, genügt zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht. (OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 – 6 U 101/09 [nicht rechtskräftig]) 

Quelle: NJW – aktuell 11/2010, S.