Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel bestätigt. Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und Presseveröffentlichungen führten nicht zu seinem Wiederauffinden. Er ist seitdem verschollen. Im Jahre 2012 beantragte der Rentenversicherer des Verschollenen, ein Aufgebotsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, den Betroffenen für tot zu erklären. In diesem Verfahren erklärte das Amtsgericht Castrop-Rauxel den Verschollenen mit dem angefochtenen Beschluss für tot. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Sohn des Verschollenen mit seiner Beschwerde. Er bezweifelt den Tod seines Vaters.

Die Netzbetreiber müssen ab Dezember auf den Rechnungen für Handy- und Festnetz jeweils den nächstmöglichen Kündigungstermin angeben. Das Datum muss anzeigen, bis wann die Kündigung eingegangen sein muss, wenn man eine automatische Verlängerung des laufenden Vertrages verhindern will. Insoweit sollte jeder seine Dezember-Rechnung überprüfen, auch wenn sie erst im Januar kommt.

2015 sind Anträge für rund 1,1 Millionen Zivilprozesse neu bei Amtsgerichten eingereicht worden | Die Einstellungsquote staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren betrug 67% | In gerichtlichen Strafverfahren wurden rund 739 000 Personen verurteilt | 567 000 Verurteilte erhielten eine Geldstrafe | 107 000 eine Freiheitsstrafe | 11 000 eine Jugendstrafe 69% der verhängten Freiheits- und Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt | Ende März 2016 saßen knapp 50 000 Strafgefangene im Justizvollzug ein.

Dass hat jedenfalls das Landgericht Potsdam bezüglich der Axa-Versicherung so entschieden. Damit hat das Landgericht die Vorinstanz dahingehend bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der Axa seit 2008 unzulässig waren.

Der Grund war, dass die Beitragserhöhung – nicht wie bei privaten Krankenversicherungen vorgeschrieben– von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt worden ist. Das Gericht sah die Unabhängigkeit dadurch beeinträchtigt, dass es den Anschein hatte, dass der Treuhänder überwiegend für den Versicherer arbeitet.

Die Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag - früher auch durch die GEZ bekannt – könnte letztlich verfassungswidrig sein. Wenn dem so ist, fehlt es an einer Rechtsgrundlange für die Einziehung einer solchen Abgabe. Aktuell erfolgreich war die Klage der Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm gegen den zusätzlichen Beitrag pro Gästezimmer, weil sie keine entsprechenden Empfangsgeräte habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwischenzeitlich entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von € 5,83 pro Gästezimmer verfassungswidrig sei, wenn keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen.