Dieselskandal: BMW-Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung
Betroffene Fahrzeuge von BMW
• BMW x3 xDrive20d
• BMW 318 d Touring (Euro 6)
• BMW 320 d (Euro 5)
• BMW 320 d GT xDrive (Euro 6)
• BMW 520 d Touring (Euro 6)
• BMW 530 d (Euro 6)
• BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
• BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012-10/2016)
• BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012-02/2017)
• BMW 750d xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)
• BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)
BMW-Dieselskandal: Aktuelle 5er und 7er Modelle sollen manipuliert sein
BMW ruft aktuell laut Spiegel Online fast 12.000 Fahrzeuge zurück, die nach der aktuellen Abgasnorm Euro 6 als nicht sauber gelten. Betroffen sind BMW 5er und 7er. In diesen Modellen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sein. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat deshalb den Rückruf angeordnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch schon.
Wir empfehlen: Wer ein solches Auto gekauft oder geleast hat, sollte unverzüglich eine Rückabwicklung und Freistellung von Ansprüchen jeglicher Art ins Auge fassen. Schummel-Modelle dürften in absehbarer Zeit nichts mehr wert sein. Mit einem Software Update sollte man sich nicht zufriedengeben.
Wer jetzt klagt, bekommt Geld zurück oder neues Auto
Der Einsatz von Schummelsoftware ist jeweils auch Betrug am Kunden, der ein solches Fahrzeug kauft. Die Folge ist, dass, wer betrogen wurde, den Kaufvertrag rückabwickeln kann, gefahrene Kilometer werden ggf. angerechnet. Auf dem normalen Gebrauchtwagenmarkt sind Diesel derzeit so gut wie unverkäuflich oder nur unter großem Preisnachlass loszuschlagen.
Wer schadlos bleiben will, sollte handeln. Unabhängig von der allgemeinen Verjährungsproblematik, laufen die Eigentümer von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware Gefahr, dass weiteres Nichtstun trotz Kenntnis der „Nachrichtenlage“ später nachträglich als Akzeptanz und damit Verlust der Rücktrittsrechte angesehen wird. Die Autokonzerne bauen derzeit noch auf die Trägheit der Masse von 2,4 (Millionen?) betroffenen Autokäufern sollen gerade einmal 30.000 bislang gegen Autohäusern und Herstellern vorgegangen sein.
Eine weitere Alternative wäre, sich von der Verkäuferseite mit einem bestimmten Betrag „abfinden“ zu lassen.
Musterfeststellungsklage in Deutschland soll noch 2018 möglich sein
Am 09.05.2018 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Musterfeststellungsklagen können von ausgesuchten Verbraucherverbänden geführt werden. In einem solchen Verfahren wird die gerichtliche Feststellung für ein bestimmtes Rechtsproblem beantragt. Das Urteil hat dann Bindungswirkung für alle, die sich diesem Verfahren angeschlossen haben. Das Verfahren führt aber nicht zu unmittelbaren Zahlungsansprüchen von Verbrauchern. Es wird daher auch als „unechte Sammelklage“ bezeichnet. Dennoch hat die Musterfeststellungsklage weitreichende Vorteile für Verbraucher. Verbraucher, die sich vor drei Jahren einen Diesel von VW oder einer anderen Marke gekauft haben, der mit einer manipulierten Software (Abschaltautomatik) ausgestattet ist, müssen noch vor Jahreswechsel Klage einreichen, um kein Verjährungsproblem zu riskieren.
Käufer kann Austausch des manipulierten Dieselfahrzeuges gegen Neuwagen verlangen
VW trägt die Verantwortung dafür, wenn sie Fahrzeuge mit falschen Abgaswerten verkaufen. Ein Mann, der drei Jahre zuvor einen VW Tiguan gekauft hatte, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, muss sich nicht auf eine Umrüstung (aus Angst vor Stilllegung) einlassen. Der Käufer könnte von einem neuen Auto erwarten, dass es die versprochenen Abgaswerte einhalte. Bei einer Nachrüstung ist ein schnellerer Verschleiß denkbar und deshalb ist diese Variante dem Käufer nicht zumutbar. Die Folge: er hat Anspruch auf ein anderes Fahrzeug, im Zweifel einen Neuwagen.