Erstmals ist nun in Deutschland der ehemalige Vorstand von VW, Dr. Martin Winterkorn, wegen des Verkaufs eines „Schummel-Diesels“ direkt verklagt worden. Winterkorn wird von den klagenden Rechtsanwälten vorgeworfen,  VW- und Audi-Kunden über Jahre hinweg systematisch betrogen und belogen zu haben. Das Landgericht Tübingen hat Dr. Martin Winterkorn auch prompt zur mündlichen Verhandlung vorgeladen.

 

Die Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN aus Konstanz sind die ersten, die Martin Winterkorn nun direkt aufs Korn nehmen.

 

Rechtsanwalt Hirt hierzu: „Wir nehmen uns in solchen Fällen regelmäßig auch den persönlich Verantwortlichen vor. Es wundert, dass die Massenkläger-Kanzleien das nicht getan haben. Zumindest bei der Musterfeststellungsklage hätte man das schon erwarten dürfen.“

Erstmals ist nun in Deutschland der ehemalige Vorstand von VW, Dr. Martin Winterkorn, wegen eines „Schummel-Diesels“ direkt verklagt worden. Winterkorn wird von den klagenden Rechtsanwälten vorgeworfen,  VW- und Audi-Kunden über Jahre hinweg systematisch betrogen und belogen zu haben. Das Landgericht Tübingen hat Dr. Martin Winterkorn dann auch prompt zur mündlichen Verhandlung vorgeladen.

 

Die Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN aus Konstanz sind die ersten, die Martin Winterkorn nun direkt aufs Korn nehmen.

Wir bieten an, schnell und unbürokratisch eine Ersteinschätzung durchzuführen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal (in Deutschland) betroffen ist und was in diesem Fall zu tun wäre. Um eine solche Einschätzung vornehmen zu können, benötigen wir von möglichen Betroffenen folgende Angaben:

 

1.  Vollständiger Name und Adresse

2. Was für ein Fahrzeug haben Sie erworben (Marke, Fahrzeugtyp, Motorvariante, Kennzeichen)?

3. Wann wurde das Fahrzeug erworben (Kauf- oder Leasing)?

4. Von wem haben Sie das Fahrzeug erworben (Name und Adresse des Verkäufers/Händlers)?

5. Wurden Sie bereits wegen eines Updates vom Hersteller angeschrieben?

6.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Fahrzeug abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Es wird um Mitteilung der Versicherung und Versicherungsnummer gebeten.

 

Für die Einschätzung benötigen wir eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, des Fahrzeugscheins, aktuelle Kilometerangabe, Kopie der Rechtsschutzpolice (wenn vorhanden).

Zwischenzeitlich hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe Dieselverfahren auf dem Tisch liegen. Entweder geht es um so genannte „Nacherfüllungsklagen“ oder direkt um Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG. Das Oberlandesgericht hat nun in einem Verfahren einen Hinweisbeschluss erlassen, „wonach nach derzeitigem Sach- und Streitstand Ansprüche des Klägers gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB bzw. § 831 BGB begründet sein dürften“.

Der für die südbadischen Landgerichtsbezirke (Offenburg, Freiburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen) zentral für sog. „Dieselverfahren“ zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat in den sog. Dieselfällen in zwei Fallgruppen jeweils Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung bestimmt.