Ist der Angeklagte trotz seines fortgeschrittenen Alters noch unbestraft und sind keine Eintragungen im Verkehrszentralregister enthalten, kann bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort von einer Regelentziehung abgesehen werden. So entschied es das Landgericht (LG) Dortmund im Fall eines 57-jährigen Autofahrers.

Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeugs und dem Alkoholgenuss trennen kann. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Mannes, dem die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden war.

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kfz in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Manns, der mit 2,09 Promille Fahrrad gefahren war.

Immer mehr Amtsgerichte lassen Beweisfotos aus einer elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr als Beweismittel in Bußgeldverfahren zu. Das gelte sowohl für Fotos als auch für Beweisvideos. Für die Fertigung fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ist rechtswidrig, wenn das Gericht ein Augenblicksversagen ohne ausreichende Feststellungen verneint hat. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Die Richter erläuterten in ihrer Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sogenanntes Augenblicksversagen einem Fahrverbot grundsätzlich entgegenstehe.