Es gilt zumindest für einen Cannabis-Patienten aus Dormagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.10.2019, Az. 6 K 4574/18) gewährt einem Mann die Fahrerlaubnis, auch wenn er gleichzeitig Cannabis konsumiert. Das aber nur, wenn es sich um ein Medizinal-Canabis handelt, die Einnahme ärztlich verordnet ist und ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass der Patient zwischen Einnahme des „Medikaments“ und Fahrtauglichkeit trennen kann.

Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und den Halter verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Behörde muss vielmehr zunächst die Söhne des Halters befragen.

Auch wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr führt, kann aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. Kommt der Betroffene dem nicht nach, kann auf seine mangelnde Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr geschlossen und ihm das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge, wie Fahrrad, Mofa, untersagt werden.

Ist einem Autofahrer der Führerschein entzogen worden und hatte er bei einer einmalig nachgewiesen Trunkenheitsfahrt weniger als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration, darf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten (MPU) abhängig gemacht werden, sofern nicht weitere Umstände hinzukommen, die künftigen Alkoholmissbrauch befürchten lassen.

Fast jeder ist ihnen schon mal begegnet. Im ungünstigen Fall wurde dabei ein Foto von Ihnen gemacht: Die Rede ist von Überwachungskameras auf deutschen Straßen.

 

Die Marktführer heißen Traffipax Speedophot, Leivtec XV 2 oder 3, ESO ES 3.0, Traffipax Traffistar S 330 oder 350 oder Multanova VR6F. Der technische Standard der Geräte ist hoch, dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, die das Messergebnis nicht verwertbar machen.  Die Verfolgungsbehörden prüfen dies in der Regel vorher nicht, sondern warten, ob ein Einspruch kommt.

 

Gerade bei hohen Bußgeldern oder wenn Fahrverbot droht, kann eine Überprüfung des Messvorgangs und der gefertigten Lichtbilder Fehler zu Tage fördern, die den Bußgeldbescheid vernichten.

 

So kommt es bei Messungen mit der Multanova VR 6 F darauf an, das gesamte Lichtbild (und nicht nur ein Ausschnitt) zu betrachten. Gerade bei mehrspurigen Fahrbahnen kann es zu Fehlzuordnungen erhaltener Messergebnisse kommen. Als Beispiel wird genannt, wenn zufällig ein rechtsfahrendes Fahrzeug das eigentlich auslösende Fahrzeug auf der linken Spur kurzfristig verdeckt hat. Beim Laserscanner Traffistar S 350 muss der Auswerterrahmen im Bild komplett zu sehen sein. Insbesondere muss die Rahmenunterkante unterhalb der Radaufstandspunkte liegen und außerdem muss im Rahmen ein Teil der Fahrzeugfront enthalten sein.