Es ging schon vor Corona los. 2015 wurden rund um den Kölner Dom massenhaft Frauen begrapscht. Die meisten Täter hatten damals einen nordafrikanischen Migrationshintergrund, um nicht zu sagen – Vordergrund. Der Aufschrei war groß. Passiert ist wenig. Bei weit mehr als 1.000 Anzeigen wegen sexuellen Übergriffen wurde gegen knapp 300 namentlich bekannte Personen Ermittlungen eingeleitet. Verurteilt wurden am Ende in 37 Verfahren vorwiegend Allgerier, Marokkaner und Iraker. Die höchsten Strafen wurden wegen Diebstahl oder Hehlerei verhängt. Die Aufarbeitung der „Massenbegrapschung“ erfolgte im Ergenis auffällig lasch.

 

Über die Corona-Zeit wurde es etwas ruhiger. Es gab ja auch das Böllerverbot.

 

Silvester 2022/23 sollte wieder ein normales Silvester werden, wie man es von früher kennt. Weit gefehlt!

 

In Berlin sah es danach teilweise aus wie im Bürgerkrieg – nein, nicht wie! Es ist Bürgerkrieg gewesen: Angezündet von „Migros“ (Jugendliche mit Migrationsvordergrund). Diese nutzten den Abend, um den deutschen Staat anzugreifen. Als Repräsentant mussten Polizisten, Feuerwehrleute und Krankenwagen herhalten. Wer ein Blaulicht auf dem Dach montiert hatte, war für diese Jugendlichen der ausgemachte Feind. Es wurden teilweise brennende Barrikaden errichtet, um dann die heraneilende Polizei und Feuerwehr nicht nur mit Feuerwerkskörpern zu beschießen.

 

Diejenigen, die in der Presse „Chaoten“ genannt werden, sind gar nicht chaotisch vorgegangen, sondern planmäßig. Sie haben die staatlichen Hilfsinstitutionen in einen Hinterhalt gelockt und dann herausgefordert.

 

Das ist nicht mehr Körperverletzung, Sachbeschädigung. Das ist nicht „pillepalle“. Das war teilweise schwerer Landfriedensbruch.

 

Die Politiker aus dem gängigen Parteienspektrum bekennen sich nur zu Statements, die nicht das Problem anpacken. Kein Generalverdacht gegen Ausländer, blablabla. Es ist ein konkreter Verdacht gegen einzelne „Migros“ (Migranten). Und die müssen herausgezogen, abgestraft und abgeschoben werden. Wir haben ein massives Ausländerproblem mit jungen Männern. Wer nach Deutschland kommt, hat sich zu benehmen. Wenn er das nicht tut, muss eben wieder gehen. Und wer Straftaten ohne Rücksicht auf Verluste begeht, muss auch (nach Verbüßung der Strafe) definitiv - wie der Schweizer sagt - „ausgeschafft“ werden.

 

Der Berliner Migrationsexperte Ahmad Mansour hat vollkommen Recht, wenn er darauf hinweist, dass die ausländischen Jugendlichen unseren Rechtsstaat ablehnen und ihn als schwach wahrnehmen.

 

Es gebe „keine Wahrnehmung dafür, dass Integration eine Bringschuld ist von Zugewanderten“ sagt Mansour: „Wer Polizisten angreift, begeht einen Angriff auf den Rechtsstaat und verspielt sein Aufenthaltsrecht“. Frau Giffey, haben Sie das gehört?

Die Blockadeaktionen der „Last Generation“ erfolgen mit dem Kalkül dermaximalen Störung. Die betroffenen Autofahrer müssen das nicht hinnehmen und provozieren mit ihrem Handeln (solange wie möglich sitzen bleiben), dass der Konflikt durch den Blockierer beendet wird, auch wenn dem Blockierer danach ein Stück Haut fehlt. Das Notwehrrecht greift bisweilen unter die Haut. Hier greift das Notwehrrecht. Die blockierten Autofahrer müssen kein Lösungsmittel mit sich führen.

 

Was man allerdings nicht darf, ist den Blockierer noch zusätzlich zu „verkloppen“, weil das über das Notwehrmaß hinaus geht (sogenannter Notwehrexzess). Etwas andere gilt dann, wenn der Blockierer weiter trotzig auf der Straße steht, dann kann auch ein Seitenhieb förderlich sein, um den Blockierer zur Straßenseite zu bewegen.

 

Der bekannteste deutsche Strafrechtler und ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer kommt hinsichtlich des „Beiseiteschaffens“ der Blockierer letztlich zum gleichen Ergebnis, differenziert aber auch in vielen Nuancen. Das ist dann aber wenig alltagstauglich. Beim Notwehrrecht stellt sich der Praktiker in der Regel drei kurze Fragen:

Zu dem „Prozessunfall“ von Gerome Boateng hat sich das Magazin BUNTE den Auch-Strafverteidiger Burkhard Benecken als Rechtsexperten zwecks dessen Einschätzung hinzugezogen. Ausgerechnet Benecken. Hat die Reporterin Lena Lackermeier das nicht gewusst oder ist die BUNTE zu oberflächlich?

 

Oder wurde einfach vergessen, dass der beigezogene Rechtsexperte Benecken vor etwa fünf Jahren die aus Unterhaltssendungen bekannte Gina-Lisa Lohfink in einem Strafverfahren wegen Falschverdächtigung vertreten hat, das schlussendlich im Revisionsverfahren regelrecht implodierte. Und das nicht wegen Pech. Der damalige Richter ließ keinen Zweifel daran, dass er die Verteidigung durch Herrn RA Burkhard Benecken als eine Aneinanderreihung von Fehlleistungen bewertete. Der Spiegel hat die "Leistungen des Verteidigers Benecken in zwei ausführlichen Artikeln zusammengetragen:

 

Wenn das nur annähernd stimmt, kann Rechtsanwalt Benecken nur hoffen, dass seine Mandanten nicht lesen können. Im Gedächtnis geblieben ist der Fall des "straßeneiligen" Kochs Frank Rosin. Zu dem Blitzerfoto vor Gericht trug Benecken vor, am Steuer habe nicht Rosin gesessen, sondern ein Fahrer mit einer Rosin-Maske. Das war selbst seinem Mandanten zuviel und er zahlte das Bußgeld.

Deutschland sollte dem permanenten Rechtsbruch der Schweiz entgegentreten. Prof. Alberto Achermann von der Universität Bern behauptet sogar, dass das Dublin-Abkommen hier nicht einschlägig sei, weil die Personen in der Schweiz (noch kein) Asylgesuch stellen. Das ist Quatsch! Was sollen sie denn sonst sein? Touristen? Achermann erkennt sehr wohl die vermeintliche Lücke im Dublin-Abkommen und nutzt die vermeintliche Lücke frech, nach hinten gelehnt, zugunsten der Schweiz aus. Das ist schäbig. Ein europäischer Schädling. Man sollte dem Querdenker Achermann wegen offensichtlicher Inkompetenz oder absichtlicher Täuschung die Professur aberkennen. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Deutschland täte gut daran, gegenüber der Schweiz die Grenzen zu schließen und „Weiterreisende“ aus der Schweiz nicht in Deutschland aufzunehmen.

Nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht München hat Jerome Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. Ob das so eine gute Idee war, zeigt sich jetzt. Ohne den Namen nennen zu wollen, erscheint die Verteidigerstrategie und das Verteidigerverhalten bislang eher „durchwachsen“.

 

(1)

Die Verteidigung bringt die Aussage der Belastungszeugen in einen Kontext "Belastungseifer" und gleichzeitigem Hinweis auf die familiengerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Jerome Boateng und seiner Ex-Partnerin wegen der gemeinsamen Kinder. Das Gericht ist aber in diese Auseinandersetzungen gar nicht eingebunden. Kann sdas Strafgericht den Kontext nicht herstellen, ist diese Strategie eher Störfeuer und nachteilig.

 

(2)

Der Angeklagte sagt im Berufungsverfahren nichts. Das ist oftmals sinnvoll, aber nur, wenn man vorher noch nichts gesagt hat.

 

Im Fall Boateng ist jedoch das non-verbale Erscheinungsbild des Angeklagten ziemlich negativ. Er schaut oftmals genervt, es sieht für Laien aus „wie schuldig“. Hier lässt der Verteidiger den Mandanten alleine, denn am zweiten Tag ist das Erscheinungsbild des Angeklagten nicht besser. Hier fehlt eindeutig im Vorfeld ein Coaching des Mandanten.