Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann der Eigentümer auch die Kosten erstattet verlangen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen.

Wenn´s hinten kracht gibt´s vorne Geld... Diese alte Autofahrerweisheit trifft nicht immer zu, entschied nun das Kammergericht (KG) im Fall eines Auffahrunfalls. Ein Autofahrer war auf den vorausfahrenden Pkw aufgefahren, da dessen Fahrer ca. 100 Meter vor einer roten Ampel plötzlich stark gebremst hatte. Zu der Vollbremsung war es gekommen, weil der Fahrer mit dem Automatik-Fahrzeug nicht vertraut war.