Möglicherweise verwendet die Stadt Konstanz seit der Aufrüstung mit Blitzersäulen zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in und um Konstanz unzulässige Überwachungsgeräte. Der TraffiStar S350 von der Firma Jena-Optik ist bei einer Reihe von Gerichten zwischenzeitlich in Kritik geraten, weil dieser Gerätetyp weder Rohmessdaten noch sog. Zusatzdaten zu den Einzelmessungen abspeichert. Das hat zur Folge, dass selbst Sachverständige, insbesondere nach Software-Updates die Falldateien nicht mehr ausschließen können, was zur Folge hat: Das Messergebnis kann nicht auf richtig oder falsch, nicht einmal auf Plausibilität überprüft werden. Einem Sachverständigen ist eine Rückrechnung der gefahrenen Geschwindigkeit tatsächlich gar nicht mehr möglich. Selbst die Zuordnung des Messwerts zu einem bestimmten Fahrzeug ist anscheinend nicht möglich. Damit bleibt nur noch, dass man einem Gerät glaubt. Das verstößt aber nach Meinung mehr und mehr Gerichten gegen den Grundgedanken des fairen Prozesses (fair trail).

Ob diese Messergebnisse nun Grundlage für eine Verurteilung sein können, auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, ist damit mehr als fraglich. Wie bereits berichtet, hat das Saarland als erstes Bundesland den Verfassungsgerichtshof angerufen.

Wir haben mit gleicher Post beim Ordnungsamt der Stadt Konstanz angefragt, welcher Gerätetyp für die Messstationen in Konstanz verwendet wird. Wir vermuten, dass es der TraffiPax S350 ist.

Wir empfehlen daher jedem Betroffenen, vorsorglich Einspruch einzulegen, wenn einem ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird.