Wer heute von einem (meist) mobilen Blitzgerät, das höchstwahrscheinlich mit einem Laserscan ausgestattet ist, geblitzt wird, hat gute Chancen, ohne Strafe/Bußgeld davonzukommen.

Hintergrund: Viele Geräte, wie die der Firma Jenoptik, speichern die Messdaten nicht ab. Eine einmal gemessene Geschwindigkeit kann im Nachhinein nicht mehr gesondert abgerufen werden und ist damit nicht einsehbar. Das ist rechtstaatlich bedenklich, weil praktisch hiergegen keine Verteidigung möglich ist. Das ist aber ein rechtstaatliches „Grundrecht“.

Werden Rohmessdaten nicht gespeichert, ist der Vorwurf nicht aufrecht zu erhalten und der Betroffene freizusprechen. Das Saarland hat deswegen bereits den Verfassungsgerichtshof angerufen. Hier wird im Sommer 2019 eine Entscheidung erwartet.

Betroffenen ist dringend anzuraten gegen jeden Bußgeldbescheid zunächst einmal Einspruch einzulegen. Gerne prüfen wir für Sie, ob der entsprechende Gerätetyp überhaupt die relevanten Messdaten aufzeichnet.