Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten. Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.

Aktuell kann ein Elternteil nicht alleine entscheiden, ob er mit dem gemeinsamen Kind eine Urlaubsreise in die Türkei macht. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall einer Kindesmutter, die mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei unternehmen wollte. Der getrennt lebende, aber mitsorgeberechtigte Vater wollte dies nicht. Er meint, er müsse zuvor zustimmen.

Das sah das OLG ebenso. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil alleine entscheiden könne, der die Obhut ausübt. Hier liege jedoch keine solche Angelegenheit des täglichen Lebens vor. Der mitsorgeberechtigte Elternteil müsse daher zustimmen.

Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert.

Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner muss praktisch die gesamte Zeit, in der ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden. 20 bis 30 Bewerbungen im Monat sind daher grundsätzlich zumutbar. Dies musste sich eine Unterhaltsschuldnerin vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sagen lassen.

Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können vom Familiengericht alles regeln lassen, was mit Vermögen, Unterhalt und Rentenversorgung oder mit Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zu tun hat.