Ehegatte muss schon vor der Scheidung an der Mietvertragsentlassung mitwirken
Was passiert mit der gemieteten gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Mietverhältnis nach der rechtskräftigen Scheidung nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der andere, der ausgezogen ist, soll dann keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter auch nicht mehr für Mietausfälle haften müssen.
Außerhalb eines gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahrens treten diese Rechtswirkungen aber nur ein, wenn beide Ehegatten dem Vermieter mitteilen, wer in der Wohnung bleibt. Das führt zu Streit, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehegatte auch nach der Scheidung die Erklärung nicht abgibt und so verzögert, dass der ausgezogene Ehegatte aus dem Mietvertrag entlassen wird. Darf er das möglicherweise, wenn sich die Ehegatten noch nicht über die finanzielle Abwicklung wie z.B. die Kosten bereits durchzuführender Schönheitsreparaturen geeinigt haben?
Ex-Liebhaber kann Vaterschaftstest verlangen
Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann der rechtliche Vater eines Kindes, selbst wenn die Ehefrau zwischendurch eine Affäre hatte. Um die gesetzliche Vermutung zu Widerlegen kann der Ex-Liebhaber nun von der Frau eine Abstammungsuntersuchung einfordern, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Selbst wenn das Kind aus einem Seitensprung hervorgegangen ist, sind im Vorfeld sämtliche Interessen der Beteiligten (und des Nicht-Beteiligten) abzuwägen und bei Bestätigung insoweit, ob ein Umgangsrecht dem Kindeswohl entspricht.
Auskunft über die eigene Abstammung für Kinder aus künstlicher Befruchtung
Kinder aus künstlicher Befruchtung sollen künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Dazu soll ein zentrales Register für Samenspender eingerichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt.
Mit dem Gesetzentwurf wird nach Angaben der Regierung ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden.
Trennungsunterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammen lebt
Lebt der Unterhaltsberechtigte über einen länger andauernden Zeitraum mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.
Namensänderung bei Scheidungskindern ist nur bei besonderen Gründen möglich
Haben die Eltern massive nacheheliche Konflikte, ist dies in der Regel noch kein wichtiger Grund, um bei einem Scheidungskind den Hausnamen zu ändern. Auch fehlende Umgangskontakte über einen längeren Zeitraum und ein wiederholtes strafrelevantes Verhalten des Namensgebers rechtfertigen nicht zwangsläufig eine Namensänderung. |
Hierauf wies das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen im Fall eines Kindes hin, das den Namen des Vaters trug. Die Eltern waren geschieden, die Mutter hatte ihren Mädchennamen wieder angenommen. In dem Verfahren wurde darum gestritten, ob das Kind den väterlichen Namen in den Mädchennamen der Mutter ändern könne. Begründet wurde dies damit, dass der Vater mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war und praktisch keinen Kontakt zu dem Kind habe.
Die Richter am VG lehnten die Namensänderung jedoch ab. Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung liege nur vor, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitender Umstände ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergebe. Zu berücksichtigen seien das schutzwürdige Interesse desjenigen, der die Namenänderung begehrt, die Belange der Allgemeinheit sowie die Interessen Dritter, insbesondere diejenigen des Elternteils, dessen Namen das Kind trägt. Die Namensänderung müsse also für das Kindeswohl erforderlich sein.