Die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen
Welches know-how, Patent, Anwendungsmuster, Konzept, Geschäftsinterna sind das Kernstück ihres Produktionsbetriebes oder Dienstleistungsunternehmens? Ist dieser „Unternehmenskern“ in einem Tresor untergebracht oder als für Jedermann oder bestimmte Gruppen zugänglich? Oftmals sind es Mitarbeiter, die ungehindert Zugang haben.
Viele Unternehmer vertrauen auf Loyalität und treffen ernsthaft keine Vorkehrungen gegen Industriespionage und/oder Geheimnisverrat.
Das Auskundtschaften konkurrierender Unternehmen durch Mitbewerber, ausländischen Geheimdiensten oder einfach, weil man Daten über Computer heute einfacher „abziehen“ kann als noch vor 20 Jahren, ist dieses Thema aktueller denn je.
Schützen Sie Ihren Unternehmenskern!
Bei Mord lässt sich der Todeszeitpunkt zwischenzeitlich ziemlich genau bestimmen
Über Jahrzehnte hinweg wurde der Todeszeitpunkt von Verstorbenen wesentlich nach der Henßge-Tabelle berechnet. Claus Henßge war der ehemalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Essen. Er hat den Abkühlungsprozess von Leichen genau erfasst und immer mehr präzisiert. Die Methodik ist Standard für die Einschätzung eines Todeszeitpunktes, insbesondere für die Überprüfung von Alibi-Angaben verdächtiger Personen. Wird ein lebloser Körper frühzeitig aufgefunden, kann der Todeszeitpunkt bestimmt werden nach folgenden Indizien:
- Ausprägung, Wegdrückbarkeit und Umlagerbarkeit der Leichenflecke
- Eintritt, Ausprägung, Lösung der Leichenstarre
- Mechanische Erregbarkeit der Muskulatur
- Elektrische Erregbarkeit der Muskulatur
- Abkühlung der Leiche.
Notarielles Testament: Wenn die Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist
Das Landgericht (LG) Heilbronn hat sich in einem Beschluss mit der Argumentation von Erben befasst, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig gewesen.
Der Erblasser errichtete ein notarielles Testament. Der Notar traf darin die übliche Feststellung, dass er an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers keine Zweifel habe. Nach dem Tod des Erblassers waren offenbar von der Erbfolge ausgeschlossene gesetzliche Erben der Auffassung, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Insbesondere trugen sie vor, der Erblasser habe Erinnerungslücken gehabt (Name der langjährigen Zugehfrau, Daten und zeitliche Einordnung bestimmter persönlicher Ereignisse), und sei vergesslich gewesen (z. B. Vorversterben der Eltern, Aufgabe der eigenen Berufstätigkeit, Regelungen zur Grabpflege) und habe bestimmte „Geschichten“ ständig wiederholt.
Das LG folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellt fest: Diese Auffälligkeiten sind alterstypische Erscheinungen.
Bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz Kündigung möglich
Die private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC während der Arbeitszeit trotz eines entsprechenden Verbots rechtfertigt eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend als über Monate hinweg regelmäßig Internetadressen (URL) aufgerufen und E-Mails zu privaten Zwecken geschrieben hat. Dies gilt nach dem Landesarbeitsgericht Köln umso mehr, zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als 1-2 Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein.
Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?
Nicht immer sind Nachkommen auch Erben. Sollte der Erblasser alle oder einen Nachkommen enterbt haben, so steht diesen Personen wenigstens der gesetzliche Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wann muss dieser Anspruch aber gegen wen geltend gemacht werden? Wann verjähren solche Ansprüche? Allgemein gilt: binnen 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Enterbung (beispielsweise Testamentseröffnung) und „Wegschenkung“.