In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsgerichte zunehmend mit Klagen von Mobbing-Opfern auseinanderzusetzen. Auch wenn „Mobbing“ selbst im Gesetz bislang nicht eigenständig geregelt ist, so ist in der Rechtsprechung doch längst anerkannt, dass Betroffenen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht, sofern sie ihrer Beweislast nachkommen können.

Bis auf wenige Ausnahmen wurden in der Regel Schmerzensgelder unter 10.000 Euro zugesprochen. Anders als etwa in den USA oder UK, wo die Opfer mitunter mit Millionenbeträgen entschädigt werden. Wäre dies auch in Deutschland möglich? Das LAG Düsseldorf (17 Sa 602/12) hat nun erstmals einen Fall zu entscheiden, in dem die 52-jährige Klägerin wegen Mobbings ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro geltend macht. Die Diplom-Ökonomin, die seit dem 01.11.1997 als betriebswirtschaftliche Prüferin bei der Stadt Solingen beschäftigt war, trägt vor, seit 2008 fortlaufend Schikanen ausgesetzt worden zu sein – sie sei Mobbing-Opfer.In erster Instanz wurde die Klage vom Arbeitsgericht Solingen (3 Ca 1050/10, Urt. V. 03.02.2012) abgewiesen. Nun hat das LAG Düsseldorf über die Berufung zu entscheiden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für zukünftige Klagen von Mobbing-Opfern haben.Wichtig für Mobbing-Betroffene: Mobbing setzt aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen mit einer entsprechenden Zielsetzung voraus, die sich über einen gewissen Zeitraum fortsetzen oder wiederholen müssen. Mobbing-Opfer tragen im Prozess die Beweislast. Da es oftmals keine Zeugen gibt, sind wichtigste Beweismittel ein Mobbing-Tagebuch und ärztliche Atteste. Auch beleidigende e-mails, sms oder aufgezeichnete telefonische Nachrichten kommen in Frage. Betroffene sollten so früh wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen – auch wegen den damit verbundenen psychischen Entlastung.