Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wirft Audi vor, in älteren Euro-4-Diesel-Fahrzeugen (2,7- und 3,0-Liter-Motoren) ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Die als „Akustikfunktion“ bezeichnete Abschalteinrichtung ist unerlaubt. Zwar hat ein Gutachten das zwischenzeitlich noch bestätigt, doch spielt bislang Audi weiter auf Zeit. Das hat möglicherweise auch einen bestimmten Grund. Für 150.000 Diesel-Fahrzeuge der beanstandeten Baureihe von 2003 und 2010 könnten Schadensersatzansprüche nun nach zehn Jahren verjähren.

 

Wer einen entsprechenden Audi fährt, sollte gegebenenfalls noch dieses Jahr aktiv werden. Dazu reicht es nicht aus, nur einen Anspruch zu stellen, es muss geklagt werden bzw. nur eine Rechtshängigkeit unterbricht eine drohende Verjährung. Alternativ kann man darüber nachdenken, ob nicht auch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen seiner zögerlichen Bearbeitung gegenüber den Autofahrern schadensersatzpflichtig ist.

 

Zu überlegen ist auch, ob die möglicherweise geschädigten Autofahrer ihrerseits vorsorglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Autohersteller erstatten, was unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zu einer Verjährungsunterbrechung führen kann.

 

Gar nichts tun, ist der schlechteste Ansatz. Für Rückfragen in unserer Kanzlei stehen zur Verfügung Rechtsanwalt Oliver Hirt und Rechtsanwalt Rafael Fischer, Telefon 07531/59 56-10.