Auf der Homepage der Volkswagen AG [https://www.volkswagenag.com/de/group/Diesel/ea288.html#] zu dem Dieselmodell EA288 wird blickfangmäßig verkündet: „EA288 Klagen sind erfolglos“. Eine Zeile weiter wird die Behauptung aufgestellt „Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse so gut wie alle“. Dann führt Volkswagen aus: „Es gibt kein Anspruch auf Schadensersatz“.

 

Das Problem: Diese Behauptungen sind gelogen!

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einer Entscheidung vom 09.04.2021 Volkswagen verurteilt, einen VW Golf 2.0 TDI Highline zurückzunehmen und dem Kläger 20.885,71 € nebst Zinsen zu bezahlen.

 

Heute, über einen Monat später am 26.05.2021 verbreitet Volkswagen immer noch die Falschmeldung auf ihrer Homepage. Weiter falsch ausgeführt wird im Folgesatz: „Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass im Motor des Typs EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist“. Es wird im Weiteren auf die angeblichen Klägeranwälte eingedroschen, die von den Klagen profitieren und Millionen Umsätze machen würden.

 

Ziemlich übel, was Volkswagen da veranstaltet. Es versucht entgegen den Tatsachen mit Fake News Diesel-Käufer von berechtigten Klagen abzuhalten.

 

Sollte VW die falschen Behauptungen über den Monat Mai hinaus beibehalten, prüfen wir, ob darin nicht strafbare Werbung zu sehen ist und erwägen ggf. eine Strafanzeige.