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Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter – Jetzt Entschädigungsantrag stellen!

RA Rafael Fischer am 01. Mai 2020 | Schadenersatzrecht

War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Laub Download war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.

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Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentvollstreckers

RA Rafael Fischer am 30. April 2020 | Erbrecht

Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist.

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Bereits ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

Konlex.de am 27. April 2020 | Führerschein

Bereits ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg. Der Staat schlägt unnötig zu. Schnell kommt es vor, dass irgendwo ein Schild steht 30 statt 50 oder 50 statt 70. Wer nicht sofort konsequent runterbremst, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Nun trifft es auch Temposünder, die die nicht nur auf der Bremse stehen. Auch die Bußgelder werden kräftig angehoben, sodass die Blitzer in den 30er-Zonen nun den Gemeinden richtig Geld bringen. Deutschland ist an vielen Stellen 'überreguliert'.

Es wird sich jetzt in vielen Fällen rentieren zu hinterfragen, warum eine Geschwindigkeitsbeschränkung von wem und auf welcher Rechtsgrundlage erlassen wurde. Übervorsichtige 30er-Zonen werden ab sofort zum Risikogebiet. Man kann nur jedem anraten, unverzüglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, weil der nächste Bußgeldbescheid kommt bestimmt und zwar in saftiger Höhe. Was früher "Pipifax" war, ist heute fast eine Straftat.

Die Pandemie wird 1000 Tage dauern oder 3 Jahre

RA Rafael Fischer am 26. April 2020 | Allgemein

Jede Person und erst recht jeder Unternehmer sollte JETZT für sich seine Lebenssituation überdenken und einen Handlungsplan aufstellen: was muss ich tun, um möglichst unbeschadet vor allem wirtschaftlich zu überleben?  Nach dem Notfallplan kommt der Handlungsplan, der über einen langen Zeitraum wahrscheinlich monatlich oder wöchentlich angepasst werden muss. Und weiter wichtig: kühlen Kopf bewahren. Diejenigen die das nicht tun, laufen Gefahr in Panik zu geraten. Die Pandemie und ihre Folgen werden länger dauern, als die meisten annehmen. Das kann man alles nachlesen in der Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung 2012. Diese Analyse Ist das Ausgangspapier, an das sich die Bundesregierung derzeit hält, quasi der Spickzettel für diese Krise. Entworfen wurde das Papier zum Bevölkerungsschutz bei einer weltweiten Pandemie durch Virus "Modi-SARS", erarbeitet und voraus berechnet vom RKI (Robert-Koch-Institut).

Dort ist sehr genau beschrieben, was zur Zeit passiert. Wird so schnell kein Impfstoff gefunden, wird auch die weitere Entwicklung vermutlich wie errechnet ablaufen. Wahrscheinlich gibt es nach der ersten Welle, der erst zum Jahresende abebbt noch eine zweite Welle (nach etwa 400 Tagen) und eine dritte Welle (nach 750 Tagen). Die letzte Welle ist nach drei Jahren durch.

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April-Gehälter in Gefahr

Konlex.de am 25. April 2020 | Arbeitsrecht

Das befürchtet eine branchenübergreifende Recherche der Tageszeitung WELT. Was als Absicherung und Überbrückung der Arbeitnehmer gedacht war, kommt bei diesen Ende April voraussichtlich nicht (rechtzeitig) an. Bei vielen Unternehmen ist die Kapitaldecke oder Priorisierung oftmals so angespannt, dass diese dann so lange das Kurzarbeiter-April-Gehalt nicht an die Arbeitnehmer auszahlen werden, solange sie nicht vorab vom Arbeitsamt das Geld erhalten haben.

Deutschland wird erst am 4. oder 5. Mai so richtig spürbar in der Krise ankommen. Dann wenn der Lohn nicht auf dem Konto ist, Mieten und laufende Überweisungen nicht ausgeführt werden.

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