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Ärztliche Aufklärung: Darlegungs- und Beweislast für Kausalverlauf

RAin Marita Rohde am 27. Mai 2020 | Arzthaftungsrecht

Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalverlauf nach einer unzureichenden Alternativaufklärung liegt beim Patienten. Eine unterbliebene Aufklärung über die Alternative eine Operation statt eines konservativen Vorgehens ist für einen Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte, was zur sicheren Überzeugung des Gerichts verstehen muss.

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Auch der BGH verurteilt VW

Lawinfo.de am 25. Mai 2020 | Schadenersatzrecht

Der Bundesgerichtshof hat durch heutiges Urteil am 25.05.2020 Volkswagen zur Rücknahme manipulierte Dieselfahrzeuge verurteilt. Käufer müssen sich lediglich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Im Juli stehen drei weitere Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof an. Dann wird wohl der Sack ganz zugemacht.

 

Pressemitteilung des BGH 63/2020 vom 25.05.2020 im Wortlaut:

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Muss der Arbeitgeber bei Home-Office einen Teil der Wohnungsmiete übernehmen?

RA Rafael Fischer am 25. Mai 2020 | Arbeitsrecht

So ist das bereits Praxis in der Schweiz. Gefällt wurde die Entscheidung schon vor einem Jahr, am 23.04.2019. Danach hatte ein Mitarbeiter einer Zürcher Firma auf Entschädigung geklagt, weil der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt hat. Dass mit den Mitarbeitern keine Entschädigungsvereinbarung getroffen worden sei, ließen die Schweizer Richter nicht gelten. Die Firma sei verpflichtet einen Teil der Wohnungsmiete zu erstatten. 

 

Kein Argument sei, dass der Arbeitnehmer nicht extra Räume anmieten müsse, dass die Miete für ihn gleich bleibe. Ntv hat die Entscheidung aufgegriffen und sinniert darüber, dass das Urteil nun in der Schweiz sehr viel weitreichendere Folgen haben könnte als die Richter seinerzeit vorgesehen hatten. Praktisch heißt dies in der Zukunft vielleicht auch: notwendiges Büromaterial vom Computer bis ergonomischer Drehstuhl.

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Schwarzarbeit statt Homeoffice?

Konlex.de am 24. Mai 2020 | Arbeitsrecht

Homeoffice ist in den letzten Wochen von Beschäftigten auch genutzt worden, um an anderer Stelle „schwarz“ zu arbeiten. Untreue Mitarbeiter nutzen gern die Möglichkeit der eingeschränkten Überprüfung durch den Arbeitgeber dazu, in dieser Zeit doppelt Geld zu verdienen. Ist ein Mitarbeiter wiederholt nur schwer erreichbar oder entsprechenden Außengeräuschen nicht zu Hause, kann sich der Verdacht aufdrängen, dass der Mitarbeiter nicht im Homeoffice weilt, zwischendurch auch einer anderen Arbeit nach geht. Wer eine solche Vermutung hat, sollte den Verdacht durch ein Detektivbüro prüfen lassen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in fast allen Verdachtsfällen sich der Verdacht auch bestätigt hat. Die Folge: außerordentliche Kündigung, eventuell Rückforderung von Vergütung und gegebenenfalls Schadensersatz. Im Falle der Begründetheit können auch die Detektivkosten als Schadensersatzkosten geltend gemacht werden.

 

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Schadensersatzanspruch verstolpert

Konlex.de am 24. Mai 2020 | Schadenersatzrecht

Wer beim Tragen einer Getränkekiste auf einem unebenen Gehweg zu Fall kommt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld, so das Oberlandesgericht Köln in einer Entscheidung von Anfang April 2020. Der Mann verlangte Schadensersatz mit der Argumentation, dass der Gehweg erhebliche Unebenheiten aufgewiesen hätte, die der Mann nicht erkennen konnte, weil die Getränkekiste vor ihm seine Sicht einschränkte. Beim Stolpern brach er sich der Mittelhandknochen und verlangte Schadensersatz nebst Schmerzensgeld. Das OLG Köln sah in den ihm Unebenheiten keine unerkennbare und unbeherrschbare Gefahrenquelle. Mit etwas Aufmerksamkeit, könne man den Weg 'beherrschen'. Die Klage scheiterte also, weil hier ein überwiegendes Eigenverschulden vorgelegen habe.

 

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