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Missbrauch in der Kirche wird zu einem „Systemproblem“

RA Rafael Fischer am 24. Juni 2022 | FISCHERhatRECHT

Aktuell hat ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche den emeritierten Papst Benedikt XVI vor dem Landgericht Traunstein verklagt. Der ehemalige Papst muss wegen seiner Untätigkeit als Joseph Ratzinger demnächst vor dem Landgericht Traunstein erklären, weshalb ein Priester, der im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle spielt, von Ratzinger nicht „aus dem Verkehr gezogen“ wurde. Der Priester war Wiederholungstäter und durfte weitermachen, obwohl man damit rechnen musste, dass er Wiederholungstäter sein könnte. Die Zivilklage wirft dem Kardinal Ratzinger vor, „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt zu haben.

 

Inhaltlich geht es in der Klage darum, ob bzgl. des emeritierten Papstes ein Fehlverhalten nachweisbar ist und deshalb eine gesamtschuldnerische Schadenshaftung der Kirche festgestellt wird.

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Läutet der Dieselskandal auch das Ende des Vorzeigemanagers Reitzle ein?

Redaktion LAWINFO.DE am 24. Juni 2022 | Wirtschaftsrecht

Er trägt seinen Oberlippenbart wie ein Komiker. Sonst gilt Wolfgang Reitzle als knallharter Manager. Bei Continental wirft ich meine Aufsichtsrätin und der Konzernbetriebsrat nun lasches agieren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Entweder habe er Vorgänge nicht richtig geprüft oder sei zu lasch mit angehenden Ermittlungen umgegangen. Noch Ende 2021 soll Herr Reitzle gegenüber dem Handelsblatt erklärt haben, dass Continental am Dieselmanipulationen gar nicht mitgewirkt habe. Die Ermittlungen zeigen in eine andere Richtung. Man wundert sich, dass Reitzle die Situation so falsch einschätzt und „schwächelt“. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger glaubt, dass Reitzle aufgrund von Mehrfachposten und der damit verbundenen Mehrfachbelastung (Linde) schlicht überlastet sei und deshalb seinen Job bei Continental nicht richtig gemacht habe.

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Endlich werden anonyme Dummschwätzer konsequent verfolgt

RA Rafael Fischer am 23. Juni 2022 | FISCHERhatRECHT

Mit dem Aufstieg von sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Telegram, YouTube und Tik Tok, haben sich immer mehr und mehr Personen anonym hinter ihren Handys und Computern verschanzt und platzieren sogenannte „Hass-Botschaften“ an Personen, die sie schädigen wollen. Der typische „Hassbotschafter“ ist männlich, zwischen 22 und 40 Jahre alt, meist bei Facebook, Twitter oder Telegram anmeldet und in vielen Fällen ein Prolet. Weil er anonym (beispielsweise mit einem Fake-Account) unterwegs ist fühlt dieser sich sicher und „schießt“ los. Er geht davon aus, dass man seine Verfehlungen nicht verfolgen beziehungsweise ihn nicht identifizieren kann.

 

Man würde einen Großteil solcher Aktionen schon dadurch unterbinden, wenn bei jedem Account ein Klarname, der auf Richtigkeiten geprüft wird, hinterlegt werden müsste. Wer namentlich bekannt ist, traut sich in der Regel nicht ausfindig gemacht zu werden, wie es in vielen Fällen gehandhabt wird. Die Behörden sollten jeweils Verstöße konsequent verfolgen, Opfer sollten solche Verfehlungen stets anzeigen. Die Polizei kann in der Regel 90 % der „Hass-Botschaften“ identifizieren. Wer deutsch schreibt, sitzt meistens auch in Deutschland.

 

Das war auch zu beobachten nach dem Polizistenmord in Kusel. Neben rege Anteilnahme, haben einige offensichtlich den Mord im Netz gefeiert und die Opfer verächtlich gemacht.

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Dieselskandal erreicht Automobilzulieferer Continental AG

Redaktion LAWINFO.DE am 22. Juni 2022 | Wirtschaftsrecht

Continental hat nach Erkenntnissen der Ermittlungsverfahren die Motorensteuerung zur Manipulation der Dieselmotoren geliefert.

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover deutete nunmehr an, dass in einem Strafverfahren ein sogenannter Abschöpfungsbetrag festgelegt werden könne. Dieser bemesse sich am Umsatz, den Continental mit den Motorsteuerungsgeräten für Volkswagen erzielte. Es geht möglicherweise um € 250.000.000,00.

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Wenn ein Anwalt den richtigen Ton nicht trifft

RA Rafael Fischer am 21. Juni 2022 | FISCHERhatRECHT

Aktuell zu beobachten beim Anwalt des Altkanzlers Schröder. Wegen seines ungeschickten Agierens und der zögerlichen Haltung gegenüber seinem Freund „Puttin“ hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Altkanzler die Privilegien „geschrödert“.

 

Zwischenzeitlich hat sich Schröder von dem Aufsichtsratsposten Rosneft und Gazprom distanziert, aber erst nachdem der Druck auf ihn immer größer wurde und der Ukrainekrieg schon mehrere tausend Opfer gefordert hat. Sein Anwalt Michael Nagel bezeichnet die Kürzung als verfassungswidrig und besteht auf Fortsetzung der Apanage. Der Umgang mit seinem Mandanten sei „würdelos“.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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