Lebensgefahr: Infektionen im Krankenhaus nehmen zu
Nach einer aktuellen Studie des Robert Koch-Institut infizieren sich in deutschen Krankenhäusern jährlich zwischen 400.000 bis 600.000 Personen. Dabei sind nicht nur Patienten betroffen, manchmal auch Personal und Besucher. Die Zahl der Todesfälle durch sogenannte nosokomiale Infektionen wird mit 10.000 bis 20.000 angegeben. Brancheninsider sprechen unter Berücksichtigung von Dunkelziffern über bis zu 30.000 Toten im Jahr. Man kann sagen, durch Infektionen wird jedes Jahr in Deutschland eine Kleinstadt dahingerafft.
Harald Seiz / Karatbars International GmbH unter Betrugsverdacht
Der Krypto-Gold-Dealer Harald Seiz hat mit der Karabit Foundation (Sitz in Belize) Ärger mit der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) bekommen. Seine Karabars International GmbH muss die vertriebenen Karat Gold Coins rückabwickeln. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den in Stuttgart ansässigen Geschäftsmann, der vor allem bei Deutschen bereits über 100 Millionen Euro eingesammelt haben soll. Die Frage wird sein: Sind die Anlegergelder noch vorhanden?
Söder muss wahrscheinlich nicht ins Gefängnis
Nachdem in verschiedenen Städten Fahrverbote gelten, damit die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden, dies aber nicht geschieht, hat die Deutsche Umwelthilfe Zwangshaftantrag gegen die verantwortlichen Politiker gestellt, um die Umsetzung zu erzwingen. Der Antrag auf Zwangshaftandrohung trifft den Ministerpräsidenten von Bayern Markus Söder sowie den Umweltminister Thorsten Glauber.
Justizopfer Gustel Mollath erhält für jeden Tag der Zwangsunterbringung wenigstens € 263,90
Ursprünglich wollte ihm der Freistaat Bayern, der die Fehlurteile zu verantworten hat, lediglich € 25,00 pro Tag zahlen, insgesamt also € 70.000,00. Mollath ließ sich dies nicht gefallen, letztlich hat der psychiatrische Maßregelvollzug an einer gesunden Person dessen Leben verpfuscht und ruiniert.
In anderer Sache kommt das OLG Frankfurt wieder zur Besinnung: Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister unzulässig
Vor geraumer Zeit haben verschiedene Gemeinden angefangen, pfiffige Dienstleister mit der räumlichen Verkehrsüberwachung zu beauftragen, die mit der Gemeinde im Rücken zu Höchstformen aufgelaufen sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Art von Verkehrsüberwachung jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister ist gesetzeswidrig. Die Gemeinde hätte schon gar keine Bußgeldbescheide auf dieser Grundlage erlassen dürfen.