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Beate Bahner: Vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht (***)

RA Rafael Fischer am 05. April 2020 | Allgemein

AKTUELLE ENTWICKLUNG: http://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1047-beate-bahner-verkuendet-eigene-corona-auferstehungs-verordnung?tmpl=component&print=1&page= 

 

Die historische Entwicklung seit dem 05.04.2020:

 

Kommentar der Kanzlei Fischer & Collegen zur Presseerklärung von Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 3. April 2020:

 

Seit diesem Wochenende kursiert im Netz eine Pressemitteilung der Rechtsanwältin Beate Bahner, die den Anstrich der Seriosität zu vermitteln sucht. Wenn man sich die Pressemitteilung anschaut, verwundern die platten Aussagen der Pandemie-Verweigerin. Immerhin: Frau Rechtsanwältin Barner hat noch keine Normenkontrollklage eingereicht, sie kündigt sie in ihrer Pressemitteilung lediglich an. Dass die weltweit getroffenen Maßnahmen für eine bestimmte Zeit Grundrechte einschränken, liegt in der Natur der Sache und ist deshalb nicht verwunderlich (auch die Sperrzeit ist eine Einschränkung der Grundrechte von denen, die feiern).

 

Frau Bahner trifft offensichtlich im Moment den Nerv derjenigen, die die Ausgangsbeschränkungen leid sind, Existenzsorgen haben oder generell die staatlichen Maßnahmen als zu sehr einschränkend empfinden. Zur Stimmungsmache reicht es alle Mal.

 

Praxistauglich ist die 'Idee' von Frau Bahner allerdings nicht.

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Ischgl: Sammelklage in Österreich ist eine Mogelpackung

RA Oliver Hirt am 04. April 2020 | Schadenersatzrecht

Skiurlauber, die im Februar/März 2020 in Ischgl waren, werden seit einigen Tagen von einem Verbraucherschutzverein VSV aus Österreich mit einer Sammelklage beworben. Das Problem ist nur:

Eine Sammelklage gibt es im österreichischen Recht gar nicht. Das was hier Verbraucherschutzverbände als Sammelklage ankündigen, ist eine Hilfskrücke, allenfalls die Abtretung von Rechten an VSVund am Ende eine schlichte Klagehäufung. Die Aktivitäten des Peter Kolba gegen die Verantwortlichen in Ischgl sind in erster Linie politisch motiviert. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Der VSV (Verbraucherschutzverein) ist in Konkurrenz entstanden zum VKI (Verein für Konsumenteninformation), für den der Vorstand Peter Kolba jahrelang alles Leiter der Abteilung Recht tätig war und dann eigene Wege ging. Kolba gehörte der Vergangenheit der Liste Pilz (eine grüne Gruppierung) an. Wir empfehlen einen Besuch auf der Seite http://www.himko.at/Ueber-mich/, um sich ein eigenes Bild zu machen.

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MS Artania: Deutscher Kreuzfahrt-Passagier stirbt an Covid-19 - übrigen Passagieren dürfte Schadensersatzanspruch zustehen

RAin Marita Rohde am 03. April 2020 | Strafrecht

Ein Deutscher ist nach einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klinik im australischen Perth gestorben. Zuvor war der Mann Passagier des im Westen Australiens festsitzenden Kreuzfahrtschiff „Artania“.

Nach Coronavirus-Fällen auf dem Kreuzfahrtschiff mit überwiegend deutschen Passagieren vor Australien fordern die dortigen Behörden eine rasche Abreise des Luxusliners. Die „Artania“ müsse schnellstmöglich nach Deutschland zurückfahren“, sagte der Regierungschef des Bundesstaates Westaustralien, Mark McGowan.

Das Kreuzfahrtschiff der in Bonn ansässigen Reederei Phoenix hatte vergangene Woche mit Dutzenden Coronavirus-Infizierten an Bord in Fremantle südlich von Perth (Australien) angelegt. Mindestens 23 am Coronavirus erkrankte Passagiere und 13 Crewmitglieder befinden sich noch in australischen Krankenhäusern. Es ist von noch mit viel mehr infizierten Passagieren zu rechnen. Der Großteil der mehr als 800 Passagiere war am Sonntag nach Deutschland ausgeflogen worden.

Zwei Wochen saßen die Passagiere auf der „Artania“ wegen des Coronavirus vor der australischen Küste fest. Eigentlich sollte die Südseekreuzfahrt von Sydney bis nach Tahiti gehen. Aber schon bevor das Schiff in See stach war klar, dass die Reise nicht wie geplant verlaufen würde. Die Reederei ging zu dem Zeitpunkt noch davon aus, dass es keinen Coronavirus-Infizierten auf dem Schiff geben würde. Ein Trugschluss – mittlerweile gibt es sogar den ersten Todesfall.

Dass sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf einem Kreuzfahrtschiff trotz angeblich ausreichender Schutzmaßnahmen nicht verhindern lässt, war vorhersehbar. Auf der „Artania“ befanden sich viele Personen auf engem Raum und viele Passagiere gehören der Risikogruppe an. Die Reederei und der Reiseveranstalter müssen sich nun hierfür verantworten – möglicherweise auch wegen fahrlässiger Tötung.

Das Kreuzfahrtschiff stach am 13.03.2020 in See. Seit dem 11.03.2020 spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Coronavirus-Pandemie. Es war fahrlässig, dass die Kreuzfahrt überhaupt noch gestartet wurde! Wir prüfen daher, ob gegen die Verantwortlichen der Phoenix GmbH nicht Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bei der deutschen Staatsanwaltschaft zu erstatten ist, egal unter welcher Flagge das Schiff fährt, egal wo sich der Tod ereignet hat. Die übrigen Passagieren sind auf Geschädigte, entweder weil sie gefährlich an Corona erkrankt sind oder weil sie wegen Corona große Ängste an Bord erlitten haben. Passagiere sollten sich das das nicht gefallen lassen und dieses eklatante Missmanagement nicht gefallen lassen. Es ist offensichtlich, dass man (wie in Ischgl) noch einmal Vollpension einsacken wollte. Ok, so funktioniert die Welt, nicht aber wenn mit Menschenleben gespielt wird. 

Was muss ich tun, wenn mir das Kurzarbeitergeld nicht reicht

RAin Marita Rohde am 02. April 2020 | Arbeitsrecht

Kurzarbeiter bekommen zum Monatswechsel insgesamt weniger ausbezahlt als sonst. Nicht selten können dann die Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen nicht mehr getragen werden. In einem solchen Fall müssen Kurzarbeiter zusätzlich Hartz IV beantragen.

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Wie gehe ich als Gläubiger mit der "Corona-Ausrede" um?

Konlex.de am 01. April 2020 | Inkasso

Wir ziehen unsere Mandantschaft seit Jahren Forderungen ein. Kaum hatte das Corona Virus den Weg in die allgemeine Nachrichten gefunden, erhielten wir schon die ersten Aussetzungsanträge auf Ratenzahlungen "wegen dem Corona Virus". Die meisten Schuldner konnten zwar nicht sagen, warum sie nicht zahlen könnten und waren selbst auch nicht erkrankt (manche gaben vor, erkrankt zu sein). Da war klar: die "Corona-Ausrede" war geboren. Wir prüfen daher von Beginn an die angebliche Betroffenheit und verlangen zumindest die Beantwortung nachfolgender Fragen:

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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