Der internationale Gerichtshof hat in einer Eilentscheidung angeordnet, dass Russland die militärische Gewalt in der Ukraine sofort beenden muss.

 

Das Problem ist dabei nur: der Internationale Gerichtshof kann Russland dazu nicht zwingen, weil der Gerichtshof das Urteil nicht durchsetzen kann.

 

War damit das ganze Verfahren umsonst?

 

Die Ukraine hat gegen Russland ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichthof (IGH) eingeleitet. Danach soll es dem russischen Präsidenten Putin jedwede weitere Kriegshandlung untersagt werden. Am 07.03.2022 erfolgte die Anhörung der ukrainischen Seite. Zur vorgesehenen Anhörung am 08.03.2022 erschien Russland nicht. Der russische Botschafter lies lediglich mitteilen, dass sich Russland an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligen werde. Das hindert den IGH aber nicht eine Entscheidung zu treffen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung ergeht, wie sie von der Ukraine beantragt worden ist. Das Problem wird sein, dass sich Russland einem Richterspruch aus Den Haag nicht fügen wird. Damit ist aber die Sache für Russland nicht vorbei. Es wird sich dann vermutlich noch ein Hauptverfahren anschließen, bei dem die ursprüngliche Verurteilung wahrscheinlich manifestiert und dann noch erweitert wird. Dies könnte auch die Verurteilung zur Entschädigungsleistung zur Folge haben.

Der Staat verdient an jedem Liter Benzin und Diesel bislang zwischen 70 und 90 Cent. Mit der Rohölpreisverteuerung sind es zwischenzeitlich zum Teil mehr als ein Euro pro Liter. Der größte Anteil hiervon ist die Energiesteuer, mit fast 50 Cent bzw. knapp über 60 Cent, der teuerste Posten. Würde die Regierung diese Steuer vorübergehend aussetzen, läge der Benzin- und Dieselpreis wieder bei etwa € 1,50. Das sollte jetzt dringend geschehen.

 

Noch im November 2021 hatten wir ganz allgemein über die Belastung an der Zapfsäule informiert. Insbesondere, dass die staatliche Abschöpfung unzulässigen Wucher darstellen könnte. Der Staat ist jetzt gefordert, die Belastung der Bevölkerung abzufedern. Eine Diskussion über anteilige Umsatzsteuerreduzierungen wird nicht ausreichend sein.

Wirtschaftsminister Lindnerwill nichteinmal mit einer Umsatzsteuersenkung reagieren unter Verweis auf die Geschuldete Solidarität für die Ukraine. Falsch! Mit dem Flüchtlingsstrom wird Deutschland noch genügend Solidaroität beweisen. Jetzt aber den Bürger mit der Kostenexplosion bei Treibstoff alleine zu lassen, könnte zur Verschlechterung der Lage führen durch Nichtstun!

Heute beginnt das Verfahren einer Klage der Ukraine gegen Russland und einem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Einstellung sämtlicher Militäraktionen. Die öffentlichen Anhörungen in dem Dringlichkeitsverfahren sollen heute und morgen stattfinden.

 

Inhaltlich geht es um die Behauptung Russlands, dass die Ukraine in den Gebieten Luhansk und Donezk, gegenüber der russischen Minderheit, einen Völkermord beginge. Dies behauptete Putin in einer öffentlichen Fernsehansprache vom 21.02.2020, um den Einmarsch in die Ukraine zu rechtfertigen. Beweisen ist Russland dann in der Folge schuldig geblieben. Russland muss jetzt in diesem Verfahren Beweise vorlegen, sonst droht ein Urteil, wonach der Angriff auf die Ukraine als Überfall und bewusster Völkermord eingestuft wird. Dann wäre Russland ab sofort ein „Schurkenstaat“. Die Folge wäre die Aufforderung zur Einstellung sämtlicher Kampfhandlungen. Auch wenn der Internationale Gerichtshof die Einstellung von Kampfhandlungen nicht umsetzen kann, hat dies öffentliches Gewicht.

Neujahr: Der gute Vorsatz ist gefasst, die Motivation hoch und ein Fitnessstudiovertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen. Fünf Wochen später die Motivation ist im Keller, dass Fitnessstudio wird nicht mehr besucht und fortan werden völlig sinnlos Gebühren bezahlt. Der lästige Vertrag gerät in Vergessenheit und wird deshalb nicht gekündigt. Das große Erwachen kommt dann, wenn sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert und man in der Kostenfalle sitzt. Ein Gefühl der Gefangenheit im Vertragswirrwarr.

 

Haben Sie sich wiedererkannt? Dann können Sie aufatmen. Seit diesem Dienstag, dem 01. März 2022 gelten für Verträge mit Fitnessstudios bundesweit neue Regeln. Durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ können Hobbysportler ihre Verträge leichter verlassen, selbst wenn sie Fristen verpassen. Doch nicht nur Fitnessstudioverträge sind betroffen, die neuen Regelungen greifen auch bei Mobilfunk-, Streaming-, Internetverträgen, sowie bei Zeitschriften Abos.

 

Keine Verlängerung mehr um ein Jahr.

 

Die meisten Fitnessstudioverträge verlängerten sich automatisch und ohne Vorwarnung um ein Jahr, wenn man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten hat. Meistens stand dies irgendwo im Kleingedruckten (AGB). Durch das neue Gesetz ist dies nun nicht mehr möglich. Im Wesentlichen beinhaltet die neue Regelung zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher:

 

Kündigunsfrist auf einen Monat verkürzt

 

Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird nun auf einen Monat verkürzt.

 

Automatische Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit