Die neuste Abmahnwelle in Deutschland erweckt den Anschein, dass die Initiatoren (Rechtsanwalt Kilian Lenard und Samir Martin Ismail) schnelles Geld machen wollen.

 

Wir hatten bei den beiden Herren angefragt, wie seriös ihre Abmahnungen sind. Antwort: keine. Äußere Umstände: bedenklich. Namens und mit Auftrag eines Mandanten haben wir daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

 

Das dortige Aktenzeichen lautet:

 

272 Js 5915/22

 

bei der

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin.

 

Unsere Strafanzeige haben sich schon eine Reihe Geschädigte angeschlossen.

Die Strafverfolgungsbehörden versagen, wenn es darum geht, sich um das Wohl der Tiere zu kümmern. Denn strafbar macht sich nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG), wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet. Strafbar ist nach § 17 Nr. 2 TierSchG auch, wer Tiere aus Rohheit oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden bereitet. Beispiele hierfür sind, wenn ohne Betäubung geschlachtet wird, das Tier mit Seilwinde an den Beinen gefesselt und für den Transport gezerrt wird oder auch die Tiere im engsten Raum gehalten werden.

 

Erschreckende Statistik für die Strafverfolgung ist folgende: Im Jahr 2020 sind 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, jedoch nur 95 % mit einer Geldstrafe.

 

Dies liegt daran, dass entsprechende strenge Kontrollen nicht durchgeführt werden oder nicht eingestellt werden. Es wird nur alle 17 Jahre die Routinekontrolle durchgeführt, wonach sich der Tierhalter durch eine vorzeitige Ankündigung entsprechend vorbereiten kann und sich sogar aussuchen kann, durch wen die Routinekontrolle durchgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft verfolgt angezeigte Tierquälereien ebenso wenig, da diese der Auffassung ist, dass der Tatbestand des § 17 TierSchG nicht erfüllt wird.

 

Nun stellt sich die Frage, wieso es eine Norm gibt, die als solche kaum geprüft wird. Inwiefern müsste dann eine Gesetzesanpassung vorgenommen werden, wonach es bei den Kontrollen der Tierhaltung zu Sanktionen kommt?

Wer steckt hinter den aufdringlichen Werbeaktionen der Blitzerschutz-4-you.com?

 

Im Impressum wird eine brasilianische Adresse bzw. Firma angegeben. Das ist offensichtlicher Quatsch. Wahrscheinlich steckt eine Person in der Schweiz dahinter. Die Faxnummer 0041 44 580 66 52 lässt auf den Großraum Zürich schließen. Im Interesse einiger Mandanten würden wir gerne einmal mit dem Firmeninhaber sprechen. 

Wir hatten die Herren Samir Martin Ismail und Rechtsanwalt Kilian Lenard angeschrieben, weil die vielfachen Abmahnungen zu dem Anfangsverdacht führen, dass hier ganz gezielt nur "Kasse" gemacht werden soll. Das wäre jedoch ein Missbrauch der Datenschutzgrundverordnung, weil es dann den Abmahnern nicht um die Regulierung und Säuberung des Internets geht, sondern darum, möglichst viele Personen abzumahnen und abzukassieren. Unsere Anfrage blieb von beiden unbeantwortet, obwohl ich die Herren auf die Brisanz hingewiesen hatte, insbesondere weil in fast identischen Fällen in Österreich jeweils Strafanzeige gegen die Protagonisten gestellt wurde.

Wir haben uns die Frage gestellt, ob das hier wirklich echte oder nur vorgetäuschte Abmahnungen sind und haben diese Fragen nun an den Abmahnanwalt und seinen Mandanten weitergegeben. Diese müssen sich nun bis zum 29.09.2022 erklären.

 

Angeschrieben haben wir die Gegenseite wegen folgender Fragen:

 

„1.

Mahnen Sie über Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard bundesweit Webseitenbetreiber ab, mit denen Sie zuvor nicht in Geschäftsverbindung standen?

 

2.

Wie viele Mitglieder hat die Interessengruppe Datenschutz?

 

3.

Haben Sie den Vorsitz der IG Datenschutz?

 

4.

Wie ist die Interessengemeinschaft organisiert? Als e.V.? Als GbR? Als Einzelfirma?

 

5.

Wir benötigen Auskunft darüber, wer alles Mitglied der IG Datenschutz ist. Können Sie uns eine Namensliste übermitteln?

 

6.

Wann wurde die Interessengruppe Datenschutz gegründet?