Vorweg: es kommt keine Impfpflicht. Und dazu: es gibt noch nicht einmal einen Impfstoff.

 Zwischenzeitlich sah sich schon n-tv veranlasst darauf hinzuweisen, dass es sich bei solchen Berichten, die regelmäßig über Facebook verbreitet werden, um Falschinformationen handelt. Der Radiosender SWR3, der viele seit Jugendjahren (Elmar Hörig moderiert nicht mehr, aber man hat das Gefühl, er läuft da noch durch die Gänge) bis heute begleitet und deshalb ausreichend Vertrauen genießt hat, sogar eine Rubrik Faktencheck eingerichtet um Fake-News zu sezieren. Wenn man das angebliche Gesetzespapier, das kursiert, wirklich einmal durchliest, stellt man fest, dass in dem angeblichen Gesetz zur Impfpflicht das Wort "Impfpflicht" kein einziges Mal vorkommt. Auch nicht als Synonyme. Außerdem: seit wann kann ein Kabinett ein Gesetz beschließen und umsetzen? Es kann zum 15.05.2020 kein solches Gesetz geben - und danach auch nicht.

Jede Person und erst recht jeder Unternehmer sollte JETZT für sich seine Lebenssituation überdenken und einen Handlungsplan aufstellen: was muss ich tun, um möglichst unbeschadet vor allem wirtschaftlich zu überleben?  Nach dem Notfallplan kommt der Handlungsplan, der über einen langen Zeitraum wahrscheinlich monatlich oder wöchentlich angepasst werden muss. Und weiter wichtig: kühlen Kopf bewahren. Diejenigen die das nicht tun, laufen Gefahr in Panik zu geraten. Die Pandemie und ihre Folgen werden länger dauern, als die meisten annehmen. Das kann man alles nachlesen in der Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung 2012. Diese Analyse Ist das Ausgangspapier, an das sich die Bundesregierung derzeit hält, quasi der Spickzettel für diese Krise. Entworfen wurde das Papier zum Bevölkerungsschutz bei einer weltweiten Pandemie durch Virus "Modi-SARS", erarbeitet und voraus berechnet vom RKI (Robert-Koch-Institut).

Dort ist sehr genau beschrieben, was zur Zeit passiert. Wird so schnell kein Impfstoff gefunden, wird auch die weitere Entwicklung vermutlich wie errechnet ablaufen. Wahrscheinlich gibt es nach der ersten Welle, der erst zum Jahresende abebbt noch eine zweite Welle (nach etwa 400 Tagen) und eine dritte Welle (nach 750 Tagen). Die letzte Welle ist nach drei Jahren durch.

Ein häufiger Streitpunkt bei der Prothesen-Versorgung ist die Frage, wie hoch der Anspruch ist, der gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann beziehungsweise zur Bezahlung welcher Prothesen und Hilfsmittel die Krankenversicherung verpflichtet ist. Da die Krankenkassen im jeweiligen Einzelfall selbständig und eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und für welche Leistungen sie die Kosten übernehmen, enden solche Fälle nicht selten vor Gericht.

Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.

[Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.20009 UF 267/00 NJW-RR 2001, 1433, FamRZ 2001, 1011]

In einem Prozess kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen (z. B. Befangenheit), abgelehnt werden. Einen Fall der Besorgnis der Befangenheit nahm der Bundesgerichtshof bei einem Brandsachverständigen an, der sowohl für den Haftpflichtversicherer als auch für die Polizeibehörde tätig war.

[Beschluss des BGH vom 30.11.20013 StR 216/01ZAP EN-Nr. 98/20023 StR 216/01]