Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für den 12.07.2022 den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Group AG anberaumt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strengt die Klage an und wirft der Mercedes-Benz-Group AG eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und möchte für die betroffenen Kunden Schadensersatz.

 

Musterfeststellungsklagen sind vom Gesetzgeber wegen des Diesel-Skandals ermöglich worden und wurde schon einmal gegen Volkswagen erfolgreich praktiziert. 245.000 Kunden hatten dann in der Folge Schadensersatz erhalten. Bei der jetzigen Musterfeststellungsklage sind 2804 Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben. Ein Mercedes ist aber auch kein Volkswagen, den sich jedermann leisten kann. Nicht leisten kann sich grundsätzlich den Diesel-Skandal Volkswagen wie Mercedes oder auch BMW und die anderen großen Autobauer.

In den USA ist Porsche unter erheblichen Druck geraten, weil die Angaben zum Kraftstoffverbrauch irreführend waren. Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselmanipulationen, sondern schlicht um falsche Verbrauchsangaben. Porsche hat sich nun zu einem Vergleich bereit erklärt, den Klägern wegen irreführenden Falschangaben mind. USD 80.000.000,00 zu bezahlen. Umgerechnet erhält damit jeder Porsche-Besitzer der betroffenen Fahrzeuge USD 1.110,00 pro Fahrzeug.

 

Wir prüfen für einige Mandanten, ob Porsche solche Falschangaben vorwerfbar auch in Deutschland gemacht wird. Die Ermittlungen laufen.

Der Fiat Ducato ist der größte Umweltsünder unter den Wohnmobilen, sagt die deutsche Umwelthilfe (DUH). Dabei ist dieses Modell das beliebteste Wohnmobil der Deutschen. Nach aktuellen Messungen ist der Fiat Ducato bei der Überschreitung der Grenzwerte von Stickoxiden „ganz vorne dabei“. Das gilt auch beinahne durchgängig für die EURO-5-Diesel-Modelle als auch EURO-6-Diesel-Modelle. Da tut sich der Fiat Ducato ganz besonders hervor. Er überschreitet den Stickoxid-Grenzwert um das 16-fache des erlaaubten Wertes. Das wäre wirklich Rekord.

 

Dass der Motor noch fünf Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals zugelassen ist, dürfte nach Auffassung der deutschen Umwelthilfe daran liegen, dass die Typengenehmigung in Italien eingeholt wurde. Dort wurde auch die Verwendung der Abschalteinrichtung eingeräumt, aber damit begründet, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Die Behörde hatte hier einsehen. Sollten Gericht dies in Zukunft nicht so sehen, droht den Fahrzeugbesitzern, dass ihre Fahrzeuge stillgelegt werden, wenn sie nicht umgerüstet werden.

Nachdem im April 2020 das oberste Gericht in Groß-Britannien 91.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und dem Bunde nach Schadensersatz zugesprochen hat, hat Volkswagen rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin vor dem Londoner Highcourt sich mit de Klägern geeinigt und auf eine Gesamtsumme von 227 Mio. Euro verglichen. Rechnerisch wären dies für jeden Diesel-Kunden etwa € 2.500,00.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der Berufungsinstanz am 29.04.2022 und 03.05.2022 in sechs zum VW-Dieselmotor EA 288 und Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, anders als beim Motor EA 189 läge noch kein sittenwidriger Betrug vor.

 

Der Urteilstext in den entschiedenen Fällen liegt uns noch nicht vor, lediglich eine Pressemitteilung. Danach hat das Oberlandesgericht die Schadensersatzklagen abgewiesen mit der Argumentation, weil es in dem „Nachfolgemotor“ keine versteckten Abschalteinrichtungen nachgewiesen seien, die eine sittenwidrige Schädigung der Eigentümer belegen. Der Senat sieht weder das sogenannte Thermofenster, das die Abgasrückführung zur Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert oder abschaltet, als sittenwidrige Abschalteinrichtung noch die sogenannte Fahrtkurvenerkennung, die dem Motor signalisiert, ob sich das Fahrtzeug in freien Verkehr oder auf einem Prüfstand befindet.