Nicht ausreichend ist es, einem Patienten ein Aufklärungsformular zur Unterschrift vorzulegen. Ein solches Formular kann nämlich ein Aufklärungsgespräch nicht ersetzen. Der Arzt muss im Zweifelsfall immer beweisen, dass ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch mit dem Patienten über die Risiken einer Operation auch stattgefunden hat. Die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern ersetzen nicht das individuelle Gespräch zwischen Arzt und Patienten. Einem unterzeichneten Formular kommt somit lediglich Indizwert zu. (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 04.06.03 – 1 W 110/03 – 17)