Das Auto als 'Zeuge': Wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt
Viele Assistenzsysteme im Auto speichern Fahrdaten. Selbst wenn Sie Ihr Navi nicht eingeschaltet haben, der zurückgelegte Weg wird trotzdem aufgezeichnet. Ihr Fahrzeug weiß also, wo Sie gestern waren. Neue Fahrzeuge verfügen sogar über extra Ergebnisspeicher (Event Data Recorder), ähnlich einer Blackbox. Die Auswertung nach einem Unfall würde oftmals schnell Klarheit bringen.
Aber wann dürfen Daten zur Bewertung eines Unfallgeschehens ausgelesen werden? Was ist wenn der Fahrer behauptet: „ich habe geblinkt!“, die Blackbox aber aussagt: "Nein" und dann noch die Zusatzinformation gibt, dass der Fahrzeuglenker beim Abbiegen generell nur selten blinkt.
Kein Zerrüttungsprinzip im Mietrecht
Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Zerrüttungsprinzip.
Was im Familienrecht gilt und auch im Arbeitsrecht eine Rolle spielt, tut das offensichtlich nicht im Mietrecht. Haben sich die Mietparteien „auseinandergelebt“ oder sprechen sie sogar von einem „zerrütteten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter“ reicht dies ohne besonderes pflichtwidriges Verhalten des Mieters nicht für eine fristlose Kündigung aus. In dem entschiedenen Fall haben die Parteien über alles gestritten, insbesondere auch über die falsche Befüllung von Mülltonnen. Das endete schlussendlich in einer Beleidigung durch den Vermieter und einer daraufhin erfolgten Strafanzeige.
So etwas lies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht als fristlose Kündigung durchgehen. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht grundsätzlich nicht aus, es muss eine besondere Verfehlung im Einzelfall hinzukommen.
[BGH, Urteil vom 29.11.2023, Az. VIII ZR 211/22]
Auch wenn das Kind den Umgang mit dem Vater ablehnt, hat es Anspruch auf Unterhalt
Auch wenn das volljährige Kind jeglichen Kontakt zu seinem getrenntlebenden Vater ablehnt, verwirkt es seinen Unterhaltsanspruch nicht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden.
Es müssten, so die Richter, weitere Umstände hinzukommen, die das allgemeine Verhalten als schwerwiegendes Fehlverhalten erscheinen lassen. Als Beispiel nannte das OLG zusätzlich schwere Beleidigungen. Indem entschiedenen Fall war ein solches Verhalten jedoch „nicht ansatzweise erkennbar“. Außerdem habe der Vater bis kurz vor der Volljährigkeit der Tochter über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren keinen Kontakt zu ihr gesucht.
Der nicht angeleinte Hund…
kann schnell einen Unfallschaden verursachen. Hierfür haftet der Hundehalter nicht nur haftungstechnisch. Er kann sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben bis hin zu einer Geldstrafe. Eine solche Strafe wird von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.
159 Parkverstöße können den Führerschein kosten
Wer innerhalb von zwölf Monaten durch 159 Parkverstöße auffällt, offenbart eine hartnäckige Missachtung der StVO. In einem solchen Fall hat die Straßenverkehrsbehörde Berlin ein gefestigtes Verhaltensmuster vermutet und die Einziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung verfügt. Das Verwaltungsgericht Berlin sah die Einziehung als rechtmäßig an. Durch sein Verhalten gefährde der Verkehrsteilnehmer andere. Auffällig sei gewesen das permanente verbotswidrige Parken im direkten Wohnumfeld, mehrheitlich im absoluten Halteverbot. Die Täterschaft anderer Familienmitglieder als Verteidigung ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Immerhin habe er sämtliche Strafzettel offensichtlich einfach bezahlt und nichts unternommen und ein solches Verhalten zeige charakterliche Mängel auf. Dass der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen war, führte zu keiner anderen Bewertung.