Am Dienstag nach Weihnachten, den 28.12.2021, will das Bundesverfassungsgericht die erste Entscheidung in Sachen Triage veröffentlichen. Verschiedene Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde an die Justiz gewandt, nachdem der Gesetzgeber die Triage-Situation im Gesetz nicht geregelt hat. Die Beschwerdeführer, die an Behinderungen und Vorerkrankungen leiden befürchten, dass sie im Falle einer Selektion, welches Leben schützenswerter ist, bei eingeschränkten und nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Intensivplätzen evtl. vernachlässigt werden könnten.

 

Jetzt, mitten in der vierten Welle und kurz vor der fünften, dürfte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf besondere Aufmerksamkeit stoßen.

 

Der Kollege Herr Rechtsanwalt Michael Schmid hat sich schon vor über einem Jahr hierzu Gedanken gemacht:

https://www.lawinfo.de/index.php/45-ausgewaehlte-rechtsgebiete/corona-ticker/1225-triage