Wir sind vom Strom abhängig. Doch was passiert genau bei einem Stromausfall? Die Trinkwasserversorgung würde zusammenbrechen, wir hätten kein Licht, kein Telefon, keine Heizung, man könnte nicht mehr auf die Toilette, Züge und Straßenbahnen würden nicht mehr fahren können.

Die Schäden durch einen Stromausfall seien laut Bevölkerungsschützer höher als eine erneute Pandemie oder Regenfluten. Die lebensnotwendige Versorgung von Gütern und Dienstleistungen wäre nicht mehr sicherzustellen.

Um Schwankungen in Verbrauch und Energie auszugleichen haben sich mehrere Unternehmen aus verschiedenen Ländern für ein System zur Stabilisierung zusammengeschlossen. Doch durch erneuerbare Energien wie Windrad oder Solaranlagen verliert das europäische Stromnetz an Stabilität. Strom kommt nicht mehr aus einer Quelle, sondern auch aus vielen privaten Haushalten mit Solaranlagen auf dem Dach. Zudem schwankt die Stromerzeugung aus Ökostrom. Dies führt dazu, dass das Energienetz nicht mehr stabil gesteuert werden und es zu Stromausfällen kommen kann. Es können Schäden entstehen an elektrischen Geräten, Lebensmittel können verderben oder die Fische im Aquarium können sterben. Wenn die Heizung ausfällt kann auch ein Schaden durch eine Lungenentzündung geltend gemacht werden.

Doch wer haftet nun für Schäden durch einen Stromausfall?

Der Schaden sollte unverzüglich gegenüber den Netzbetreibern geltend gemacht werden. Der Stromversorger haftet hier nicht für Stromausfälle. Der Schadensbetrag muss sich auf mehr als 30,00 € belaufen, die Obergrenze liegt bei 5.000,00 €. Zudem müssen die Betroffenen ein Zusammenhang zwischen Stromausfall und Schaden nachweisen können. Betroffene sollten zur Beweissicherung eine Liste mit den Schadenspositionen erstellen und durch Bilder festhalten oder auch Zeugen hinzuziehen. Vorsorglich kann man sich beim Nachbarn erkundigen, ob zur selben Zeit Schäden aufgetreten sind. Bei technischen Geräten kann ein Fachunternehmen die Schäden begutachten. Zur Absicherung von Geräten, die einen Schaden durch technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung oder Kurzschluss erlitten haben, kann vorsorglich eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden.

Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Netzbetreiber fahrlässig gehandelt haben, also den Stromausfall zu verschulden haben. Dies hätte für den Netzbetreiber vorhersehbar sein müssen und er hätte zur Vermeidung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen können. Der Netzbetreiber muss dann nachweisen, dass er alle Rechtsvorschriften eingehalten hat, um einen Stromausfall zu verhindern. Für Schäden durch höhere Gewalt hat der Netzbetreiber nicht zu haften, ebenso für angekündigte kurze Unterbrechungen der Stromversorgung. Hier kann eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass bei einem Stromausfall alle angeschlossenen Geräte abgeschaltet, die Stecker gezogen und die Sicherungen herausgenommen werden sollten.