Zum ersten Mal konkret wurde es, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt, im Sommer diesen Jahres, gleichzeitig bei Fiat, Chrysler und IVECO Razzien durchführte an Standorten in Deutschland, Italien und in der Schweiz. Zwischenzeitlich sind noch hunderte Strafanzeigen erstattet worden, sodass gegen die Wohnmobilhersteller ermittelt wird, wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug, bei den Abgaswerten von Dieselmotoren.

 

So überschreitet beispielsweise der Ducato 150 Multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 Multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache.

 

Nach bisherigen Ermittlungen ist die Abschaltvorrichtung nicht so ausgeklügelt, wie bei den Dieselmotoren von VW. So sollen die Fiat-Fahrzeuge mit einer einfachen Zeitschaltuhr ausgestattet sein. Das Handelsblatt zitiert einen Experten: „Fiat nutzt die Tatsache, dass ein Prüfzyklus 20 Minuten dauert – und schalten die Abgasreinigung schlicht nach etwas mehr als 22 Minuten ab“.

 

Es wäre dann kein Ausreizen technischer Möglichkeiten, sondern ein „lupenreiner“ Betrug.

 

Zu den unzulässigen Dreckschleudern gehören die Fahrzeuge der Fiat-Ducato-Reihe 2,3 Liter Diesel mit 196 kW Euro-Norm 5, die Fiat-Ducato-Modelle 2,3 Liter 110 kW Diesel der Euro-Norm 6 und der Fiat 500x 2.0L LNT mit 103 kW Diesel der Euro-Norm 6. Da die Typengenehmigung durch die italienischen Behörden erteilt wurde, wurde das Kraftfahrt Bundesamt bislang nicht tätig. Das könnte sich jetzt schlagartig ändern, insbesondere weil ein Pilotprozess beim Landgericht Freiburg ansteht. Dort wird im Januar über ein Hymer-Wohnmobil verhandelt, das mit einem Fiat Unterbau ausgestattet ist.

 

Wer einen der vorgenannten Fahrzeuge aus den Baujahren 2014-2019 besitzt, soll unbedingt darüber nachdenken, ob nicht eine Rückabwicklung des Fahrzeuges zur Schadensvermeidung verlangt werden sollte. Sobald der Skandal richtig aufgedeckt ist, kauft keiner mehr solch „olle“ Wohnmobile. Ungeklärt ist auch, wann Verjährung eintritt. Nicht ausgeschlossen ist, dass im Nachhinein auch die Typengenehmigung entfällt und dann das Fahrzeug gar nicht mehr bewegt werden darf. Wer ein Wohnmobil mit Dieselantrieb besitzt, sollte im Moment nicht ferne Länder aufsuchen, sondern einen Anwalt.