Auch das Nachfolgemodell des berüchtigten EA 189, dem Dieselmotor EA 288 (Schadstoffklasse EURO 6) enthält eine illegale Abschalteinrichtung. Das hat das Landgericht Duisburg (1 O 231/18) bereits festgestellt. Volkswagen hat den Fahrzeugeigentümer zwischenzeitlich außergerichtlich voll entschädigt. In der Sache gibt sie den Betrug nicht zu, sondern behauptet, dass es sich um eine legale Abschalteinrichtung handeln würde. Das ist leider eine erneute ethische Fehlleistung. Warum nimmt die Staatsanwaltschaft die Führungskräfte für den fortgesetzten Betrug nicht schlicht in Untersuchungshaft? Wie der Name schon sagt, kann man dann den Fall besser „untersuchen“. Und dann kommt auch ganz klar heraus, dass im Prüfbetrieb die Grenzwerte eingehalten werden, im Straßenbetrieb jedoch nicht. Und das ist – insbesondere nach dem Skandal mit dem Vorgängermotor EA 189 – kein Versehen, sondern pure Absicht.

Je nach Einlassung durch VW im konkreten Prozess, werden wir künftig unseren Mandanten empfehlen, in jedem Einzelfall (1) Betrugsanzeige wegen Einbau der illegalen Abschalteinrichtung zu erstatten und (2) Strafanzeige wegen Prozessbezug, wenn dies im Verfahren in Abrede gestellt wird.