Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Oktober 2019 wegen unzulässiger Abschaltvorrichtung einen Bescheid für die Audi-Modelle A6 und A7 erlassen. Sobald das hierfür vorgesehene Software-Update zugelassen ist, erfolgt Rückruf durch Audi. Es dürften etwa 22.000 Fahrzeuge sein.

Viele Rechtsexperten kritisieren, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Öffentlichkeit nicht gesondert über solche Bescheide informiert. Wozu der Kuschelkurs? Es sieht so aus, dass auch die Behörden bei der Aufarbeitung des Diesel-Skandals versagen. Dass man dem Manipulator nicht glauben darf, versteht sich fast von selbst, wenn man den Zick-Zack-Kurs von Volkswagen über die letzten drei Jahre sich ansieht. Dass auch die staatlichen Behörden solche Fehlleistungen hinlegen, ist elementar. Wem kann man beim Dieselskandal überhaupt noch trauen? Auch die Gerichte versuchen sich mit Verjährungshürden aus der Affäre zu ziehen. Es gilt einmal mehr: In solchen Zeiten braucht man einen guten Anwalt.