Wer strafrechtlich oder behördlich auffällig wird, kann sich über die konkrete Problematik Folgeprobleme in anderen Lebensbereichen einhandeln, an die man anfangs gar nicht denkt. Bekannt ist, dass Alkohol- und Drogenkonsum zum Führerscheinentzug führen kann. Aber auch Drogenbesitz ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Unzuverlässigkeit annimmt und spätestens nach Abschluss der Ermittlungen einen Führerschein einzieht oder die Wiedererteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.

 

Aber das ist noch nicht alles:

 

So kann beispielsweise derjenige, der Waffen besitzt im Rahmen des Vollzuges des Waffengesetzes durch das zuständige Rechts- und Ordnungsamt zur Herausgabe und Vernichtung von Waffen verpflichtet werden, für die man nicht einmal einen Waffenschein benötigt, die man erlaubnisfrei erwerben kann wie beispielsweise Schreckschusspistolen. Ergeht so ein Bescheid, kann man hiergegen Rechtsbehelf einlegen. Die Schwierigkeit ist nur, dass die meisten Tatsachen schon in dem vorangegangenen Ermittlungsverfahren geschaffen wurden.

 

Vor Jahren hatten wir einen Mandanten, der wegen Steuerhinterziehung in relativ geringem Umfang überführt und bestraft wurde. In der Folge wurde ihm dann der Pilotenschein verwehrt beziehungsweise den Kurs zur Erlangung des Freizeitpilotenscheins musste der Mandant abbrechen. Die Erlaubnisbehörde stufte den Mandanten grundsätzlich als unzuverlässig ein, weil er es mit den Steuerzahlungen angeblich nicht so genau nahm. Diese Entscheidung muss man wahrscheinlich im Lichte der hohen Sensibilität nach 9/11 sehen und den Flug von Germanwings 9525 als ein psychisch labiler Pilot ein vollbesetztes Passagierflugzeug in ein Bergmassiv der französischen Alpen lenkte.

 

Im Rahmen von (nicht nur strafrechtlichen) Ermittlungen sollte der Betroffene jeweilig sonst noch mögliche Folgewirkungen im Auge behalten, insbesondere seinem Verteidiger vorsorglich besondere Fähigkeiten und Erlaubnisse mitteilen.

 

[MH19/1]