In Missouri wurde Kevin Strickland nach über 43 Jahren Haft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er saß seitdem er 20 Jahre alt war im Gefängnis für einen angeblichen Dreifachmord, den er – wie sich später herausstellte – gar nicht begangen hatte. Der damalige Schuldspruch basierte allein auf der Aussage eines Augenzeugens. Konkret wurde Strickland vorgeworfen, er habe die Opfer zunächst gefesselt und dann durch tödliche Schüsse ermordet. Es gab nur eine Person, die überlebte: Die Zeugin, die Strickland belastete. Doch die Frau zog später ihre Aussage zurück, dass sie Strickland als einen der vier Täter identifizieren kann. Auch zwei tatsächliche Täter, die für den Dreifachmord verurteilt wurden, sagten aus, dass Kevin Strickland mit ihnen nicht gemeinsame Sache gemacht hat und benannten sogar andere Personen. Zudem hatte Strickland sogar ein Alibi. Trotz dieser Faktenlage wurde er dennoch von der Jury damals für schuldig befunden.

Nun wird er – im Alter von 62 Jahren – endlich für unschuldig erklärt und kommt frei.

 

Solche Fälle sind dem deutschen Rechtssystem leider auch nicht fremd. So gab es beispielsweise in Bayern einen Fall, in dem ein Ehemann von seiner damaligen Ehefrau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt wurde. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Mann schuldig sei. Und nicht nur das, sie verfrachteten ihn aufgrund eines angeblich erkannten „paranoiden Gedankensystems“ in eine Psychiatrie. Der Mann musste daraufhin mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen, bis er endlich freikam.

 

Man möchte meinen, dass nun immerhin eine erhebliche Summe an Schadensersatz fließen würde. Tatsächlich hat der Freistaat Bayern zunächst nur € 170.000,00 als Entschädigungszahlung angeboten. Setzt man dies in Relation mit den sieben verlorenen Jahren eines Menschen, kann das eigentlich nur ein Tippfehler gewesen sein, denn rechnet man diese Summe runter, dann ergibt sich, dass der unschuldig Verurteilte pro Tag € 75,00 bekommt. Er klagte dagegen und verlangte insgesamt ca. € 1,9 Millionen ein. Letztlich wurde ein Vergleich geschlossen in Höhe von nochmals € 600.000,00. Der Freistaat Bayern betonte allerdings, dass hiermit kein Schuldanerkenntnis verbunden sei.

 

Dieses beispielhafte Justizopfer aus Deutschland zeigt also, dass Kevin Strickland aus Missouri in Deutschland, was Schadensersatzansprüche für seine 43 verlorenen Jahre angeht, nur ungenügend entschädigt wurde. In den USA hingegen erhielten beispielsweise zwei unschuldig verurteilte Brüder, die rund 30 Jahre im Gefängnis saßen, 75 Millionen US-Dollar.

 

Zwar kann kein Geld der Welt den Justizopfern ihre verlorene Zeit zurückgeben, jedoch sollte ein Tag eines Menschen doch deutlich mehr wert sein als € 75,00 Euro. Aber auch die letztlich aus dem Vergleich hervorgegangenen € 264,00 werden dem nicht gerecht.