Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bei dem auch die Rechtschutzversicherungen untergebracht sind, spricht vom teuersten Schadensereignis für Rechtschutzversicherungen überhaupt. Der Diesel-Skandal hat für die Rechtschutzversicherungen bislang mehr als eine Milliarde Euro Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten verursacht. An Versicherungsprämien haben die Rechtschutzversicherer im vergangenen Jahr 4,4 Milliarden Euro eingenommen und 3,1 Milliarden Euro wieder ausgegeben. Möglicherweise wird nicht abgebildet, dass in den meisten Fällen am Ende der Fahrzeughersteller die Kosten ganz übernehmen muss. Letztlich geht es hier nur um die „Vorfinanzierung“ durch die Rechtschutzversicherung.

Manchmal kommt es auch zu Kostenteilung oder Kostenaufhebung, wenn sich für den Fahrzeugeigner als eine gute Gesamtlösung abzeichnet. In den seltensten Fällen muss der Fahrzeugkäufer am Ende die Kosten tragen und wenn Verfahren in der Vergangenheit verloren wurden, besteht wegen der Betrügereien, die später bekannt gemacht worden sind, die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Schadensersatzes. Die Rechtschutzversicherer sollten sich überlegen, ob sie die Verfahren, bei denen eine vollständige Kostenübernahme zu Lasten der Rechtschutzversicherung herauskam, nicht nochmals im Hinblick auf einen möglichen Prozessbetrug der Hersteller überprüfen sollten. Man sollte dann entweder mit den Fahrzeugherstellern verhandeln oder sie in einer „Sammelklage“ in Regress nehmen. Volkswagen und Co. können sich hier nicht noch einmal die Blöße zeigen, denn anfangs waren viele Landgerichte sehr zurückhaltend mit der Verurteilung der Konzerne, was sich zwischenzeitlich aufgrund der Obergerichtlichen Rechtsprechung geändert hat.

 

[LTO.de vom 16.06.2021: „Dieselskandal belastet Rechtschutzversicherer“]