Ein französischer Hersteller von Brustimplantaten hatte mangelhafte Brustimplantate in Umlauf gebracht, die mit minderwertigem industriellem Silikon befüllt waren. Zwischen 2001 und 2010 haben mehr als 300.000 Frauen diese Implantate erhalten. Der Hersteller hatte auf diese Weise jährlich etwa 1,2 Millionen Euro eingespart. Diese Ersparnis hatte böse Folgen: Die Implantate wiesen überdurchschnittlich häufig Risse auf. Während der Bundesgerichtshof in Deutschland bezüglich TÜV Rheinland keine Pflichtverletzungen festgestellt hat, erfolgte erstmals 2013 in Frankreich eine Verurteilung des TÜV Rheinland zu Schadensersatzzahlungen. Dieses Urteil wurde jetzt letztendlich bestätigt. Der TÜV hätte das Produkt so nicht zulassen dürfen.