Zum 01.07.2010 wird bundesweit das Pfändungsschutzkonto eingeführt, das sog. P-Konto. Dieses Konto kann jedermann einrichten und erhält sodann auf dieses Konto einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsschutzbetrages (derzeit sind es € 985,15 im Monat bei einem ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Keine Rolle spielt, wie das Guthaben zustande kommt.

Auch Selbständige genießen künftig insoweit Pfändungsschutz. Jeder Bürger kann sich ein solches Konto bei einer Bank seiner Wahl einmal einrichten lassen. Aufgrund der neuen Bestimmungen für die Kontopfändung kommt es künftig nicht mehr auf die Art der Einkünfte an. Dieser besondere automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Konto gewährt werden. Dieses besondere Konto muss der Kunde durch Abrede mit der Bank festlegen.