Für die Frage, wer für die Miete aufkommen muss, wenn eine Ehe geschieden oder ein Paar sich trennt und der eine auszieht, ist zunächst nur entscheidend, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, nicht jedoch, wer in der Wohnung bleibt oder wer von beiden ausgezogen ist. Der „Vertrags-Partner“ schuldet die Miete unabhängig davon, ob er in der Wohnung selbst wohnt. Wenn beide Beziehungspartner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften auch beide weiter. Jeder muss für die gesamte Miete einstehen. Der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf, dass er nur mit der Hälfte „gerade stehen“ muss. Der Vermieter kann sich als Mietschuldner beide aussuchen oder den, den er will.

 

Das Außenverhältnis hat nichts mit dem Innenausgleich zu tun. Das müssen die Ehepaare ggf. im Scheidungsverfahren klären.