Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich klargestellt: Der Erbe erbt alles. Da ist es egal, ob es etwas Körperliches ist oder nur digital vorhanden. Dazu gehören auch Bitcoins. Im Gegensatz zu Bankkonten oder Bankschließfächern, braucht man – um an die Bitcoins heranzukommen – einen elektronischen Zugangscode. Ist der nicht bekannt, ist das Guthaben verschollen.

 

Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Zugangsdaten zum Bitcoin-Konto und sozialen Netzwerken an geeigneter Stelle sich zu hinterlegen, damit sie auch gefunden werden. Wer was in welchem Umfang erben soll, ergibt sich entweder aus dem Gesetz oder aus dem Testament, das man sinnigerweise nach eigenen Wünschen verfasst. Spielt sich beim künftigen Erblasser vieles im virtuellen Bereich ab, sind die klassischen Testamentsvorlagen und altmodische Erbrechtsanwälte meist unzureichend und führen nicht selten zu Folgen, die man gerade nicht will. Wer mit seinem Testament gleich auch sein digitales Erbe regeln will, sollte einen Spezialisten fragen, der sich mit so etwas auskennt und Tipps für die praktische Anwendung hat.

 

Tipps in unserer Kanzlei geben Rechtsanwalt Michael Schmid und Rechtsanwalt Rafael Fischer 07531/5956-10