Hierbei geht es um die Frage, welche Folgen und Rechte es für das Kind auslöst, wenn ein Elternteil selbst schon ein Kuckuckskind ist oder war und dieser Umstand jetzt herauskommt (bspw. durch DNA-Abgleich mit Geschwistern).
Damit stellen sich drei zentrale Fragen:
- Ist die rechtliche Abstammung des Elternteils weiterhin wirksam?
- Erbrechtliche Folgen für das (heutige) Kind eines Kuckuckskinds
- Was passiert, wenn die rechtliche Abstammung des Elternteils jetzt bestritten wird?
ad 1.)
Grundsatz: Rechtlich entscheidend ist nicht die biologische, sondern die rechtliche Abstammung – also wer in der Geburtsurkunde steht oder wen das Familiengericht als Vater/Mutter festgestellt hat. Diese rechtliche Elternschaft bleibt wirksam, solange sie nicht erfolgreich angefochten wurde. Wenn der betreffende Elternteil formell als Kind des rechtlichen Vaters oder der rechtlichen Mutter gilt, dann gilt das auch für die weiteren rechtlichen Beziehungen – inklusive des Erbrechts.
ad 2.)
Das Kind eines Kuckuckskinds ist erbrechtlich mit den Vorfahren des rechtlich anerkannten Elternteils verwandt – nicht mit den biologischen Vorfahren, wenn keine rechtliche Verbindung besteht.
Wenn nun bekannt wird, dass der rechtliche Vater des Elternteils gar nicht der biologische ist – etwa durch einen DNA-Test – könnte das Auswirkungen haben, aber nur dann, wenn die rechtliche Vaterschaft angefochten und gerichtlich aufgehoben wird.
ad 3.)
Wenn nun bekannt wird, dass der rechtliche Vater des Elternteils gar nicht der biologische ist – etwa durch einen DNA-Test – könnte das Auswirkungen haben, aber nur dann, wenn die rechtliche Vaterschaft angefochten und gerichtlich aufgehoben wird.
Die Auswirkungen bei erfolgreicher Anfechtung sind: (a) Die Abstammungskette wird rückwirkend aufgehoben. (b) Das Kind verliert die rechtliche Verwandtschaft zur bisherigen Linie. (c) Damit entfallen auch erbrechtliche Ansprüche (z. B. Pflichtteil gegenüber den bisherigen „Großeltern“) und (d) Es kann neue erbrechtliche Beziehungen entstehen, wenn die biologische Abstammung festgestellt wird – z. B. gegenüber dem leiblichen Großvater.
Wenn es um einen konkreten Fall geht, wir helfen gerne:
Rechtsanwälte Rafael Fischer und Lilly-Brit Breitschwerdt 07531/5956-14.
Wichtig ist stets eine frühzeitige Fristenkontrolle, wenn eine gerichtliche Anfechtung in Betracht gezogen wird.