Kaum ist der langjährige Vorstandschef der Daimler AG Dieter Zetsche in den Ruhestand verabschiedet worden, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) am 21.06.2019 einen weiteren Zwangsrückruf für die Daimler AG wegen Einbau von Betrugssoftware verhängt. Daimler soll bei dem Dieselmodell GLK 220 CDI die Motortemperatur manipuliert haben. Daimler bestreitet den Betrug und will Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Es ist allerdings so, dass der Entscheidung ein Anhörungsverfahren vorausging, dass die Mercedes-Ingenieure und insbesondere Dieter Zetsche nicht dazu nutzen konnten, den gegen sie erhobenen Verdacht zu entkräften. Im Gegenteil: Neben den Motoren OM 651 und OM 642 sind möglicherweise noch mehr Modelle betroffen. Das könnten am Ende mehr als eine halbe Millionen Fahrzeuge sein.

Als Markus Lanz in seiner gleichnamigen Talksendung am 18.06.2019 gegen Ende der Plauderrunde schon beinahe nebenbei fragte, wie der Diesel-Skandal aus dem Munde von Herrn Herbert Diess zu bewerten sei, antwortete dieser überraschend ehrlich und deutlich: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug“ - ganz klar, ohne jede Einschränkung und mit einem nachfolgenden langen Schweigen, um ein Ausrufezeichen hinter die Aussage zu setzen. Unseres Erachtens hat diese Aussage auch direkte Auswirkungen für alle betroffenen Diesel-Besitzer, insbesondere für die Diesel-Kläger.

Die Groupe PSA ist ein französischer Automobilhersteller, zu dem die Marken Citroën, GS, Opel, Peugeot und Vauxhall gehören. Seit dem Zusammenschluss ist PSA gemessen an den Absatzzahlen derzeit zweitgrößer Autobauer Europas. Vor dem Deal gehörte Opel zu General Motors. Die unter der Ägide der Amerikaner entwickelten Fahrzeuge sollen seinerzeit mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen worden sein. Das betraf Opel Zafira, Opel Cascada und Opel Insignia, jeweils die Dieselmodelle CDi. Der PSA-Konzern versuchte, die Verantwortlichkeit für den Dieselbetrug den Amerikanern anzuhängen. Zumindest im Eilverfahren ist das bislang gescheitert.

Unter der Referenznummer 8643 verlangt das Kraftfahrtbundesamt aktuell den Rückruf von zwei Opel-Modellen wegen Überschreitung des Euro-6d-TEMP-Grenzwertes für Stickoxide. Das Neue daran ist: Es handelt sich um Benziner.

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 24.05.2019:

Entscheidungen in „Dieselfällen“: Verkäufer von Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung nach jahrelanger Nutzung durch die Käufer zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

Der für die südbadischen Landgerichtsbezirke (Offenburg, Freiburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen) für sog. „Dieselverfahren“ zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg hat durch Urteile vom 24.05.2019 in drei Fällen den Klagen von Käufern neuer Dieselfahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren, stattgegeben. Die beklagten Autohäuser wurden zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges verurteilt.